Handbuch der kommunalen Verkehrsplanung, Ordner 3

Kapitel:

3. Verkehrspolitik, Verkehrsplanung, Verkehrssysteme, Verkehrsgestaltung

Beitrag:

3.4.1.4 Tempo-30: Flächenlösung oder Zonenlösung? Für kleine Gemeinden hat die Flächenlösung klare Vorteile!

Lieferung:
15. Ergänzungs-Lieferung
Veröffentlichung:
1996-11
Autor(en):
Collin, Jürgen; Müller, Peter
Seiten:
22
Inhalt:

Seit Einführung der Tempo-30-Zonen bzw. der Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung in der Straßenverkehrsordnung im Jahre 1989 sind in zahlreichen Gemeinden Tempo-30-Konzepte flächenhaft umgesetzt worden. Die subjektiven Vorteile dieser Regelungen für Bewohner, Anlieger und Straßennutzer von Tempo-30-Zonen sind vielfach beschrieben, deren objektive, positive Wirkungen umfassend nachgewiesen und dokumentiert worden. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen hat der Deutsche Städtetag (DST), unterstützt von Fachleuten, eine generelle stadtverträgliche Geschwindigkeitsregelung innerorts vorgeschlagen: Um den, mit der Einrichtung von Tempo 30-Zonen verbundenen, großen Aufwand für die Kommunen zu vermeiden, soll generell gelten im Hauptstraßennetz Tempo 50 und Vorfahrt, außerhalb davon Tempo-30 und "rechts-vor-links". Diese Regelung könnte in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen werden und würde somit den Gemeinden nichts kosten.

Schlüsselbegriffe:

Flächenlösung Tempo 30, Flintbek, Geschwindigkeitsbegrenzung, Geschwindigkeitsregelung, Hauptverkehrsstraßen, Tempo 30 - Konzept, Tempo 30 - Zonen, Verkehrsplanung, stadtverträgliche, Zonen - Lösung Tempo 30, Zonenbeschilderung, Tempo 30, Zonengeschwindigkeitsbeschränkung


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