• Auftraggeber dürfen zukünftig zumutbare oder notwendige Änderungen eines Bauprojekts anordnen. Der Auftragnehmer muss dafür ein entsprechendes Nachtragsangebot vorlegen.
• Beide Vertragsparteien können aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist jedoch explizit schriftlich zu äußern, denn mündliche Aussagen haben keine rechtliche Wirkung.
• Kommt keine Abnahme zustande, kann der Auftragnehmer den Zustand eines Werks einseitig dokumentieren und darauf basierend abrechnen. Die Beweislast für Mängel liegt dann beim Auftraggeber.
Ein schneller Blick in die aktuellen Gesetze und Verordnungen würde dann oft schon ausreichen, um solche Meinungsverschiedenheiten aus der Welt zu schaffen.
Mit dem „Baustellenhandbuch VOB und BGB" im Jackentaschenformat sind die Vorgaben des neuen BGB-Bauvertragsrechts und der VOB/B immer zur Hand. Das Buch bietet unter Schlagwörtern von „A" wie „Abnahme" bis „Z" wie „Zutrittsrecht" Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um die Ausführung von Bauprojekten. Zahlreiche Praxistipps und Handlungsanweisungen helfen, die Regelungen des Baurechts richtig anzuwenden.
Das Baustellenhandbuch bietet folgende Vorteile:
• Alle Änderungen durch das BGB-Bauvertragsrecht 2018 übersichtlich zusammengestellt: Antworten auf genau die Fragen, die auf der Baustelle auftauchen, sind unter gängigen Schlagworten zu finden.
• Rechtssichere Tipps und praktische Handlungsanweisungen: So können die Regelungen des neuen Bauvertragsrechts sicher angewendet und Diskussionen vor Ort schnell beendet werden.
• Kompaktes Praxiswissen im Jackentaschenformat: Handlich, praktisch und robust macht dieses Buch den Alltag auf der Baustelle problemlos mit.
Im Oktober 2019 ist die Gesamtausgabe der VOB 2019 erschienen. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) wurde in der Fassung 2016 ohne Änderungen in die Gesamtausgabe der VOB 2019 übernommen. Alle Angaben im „Baustellenhandbuch VOB und BGB", die sich auf die VOB/B in der Fassung 2016 beziehen, gelten daher unverändert weiter und sind weiterhin entsprechend anzuwenden. Aussagen zur HOAI in diesem Werk beziehen sich auf die "Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieursleistungen" in der Fassung von 2021.
Korrigierter Nachdruck der 1. Auflage 2018.
Franz Weishaupt studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und legte dort im Jahr 2012 das 1. Juristische Staatsexamen ab. Nach einem zweijährigen Referendariat am Landgericht Augsburg mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft, dem Landratsamt und dem Verwaltungsgericht legte er im Jahr 2014 das 2. Juristische Staatsexamen ab. Seit 2015 ist er als Rechtsanwalt in Karlsruhe für die Kanzlei „Brillinger Rechtsanwälte" überwiegend im privaten Baurecht tätig.