Tuschinski, Melita
Energieausweise für die Praxis
GEG 2020: Ausweise erstellen, lesen, nutzen und aushängen. Leitfaden für Energie-Experten, Eigentümer und Immobilienwirtschaft
4., vollständig überarbeitete Auflage 2022, 464 Seiten, 165 x 245 mm, Broschur
Bestellnummer: 315570
• Ausstellungsberechtigung: Das Gesetz regelt, wer Energieausweise für Neubauten und bei Änderungen im Baubestand ausstellt. Bisher bestimmte dies das Baurecht des Bundeslandes.
• Energieausweismuster: Die EnEV regelte die Darstellung der Energieausweise in ihren Anlagen. Das GEG lagert die Muster aus. So können sie auch späteren Versionen des Gesetzes dienen.
• Gebäudeangaben: Im Energieausweis dokumentiert die Treibhausgasemission zusätzlich die Klimafreundlichkeit. Aussteller geben auch die Anzahl der inspektionspflichtigen Klimaanlagen und Termine für die Überprüfung an.
• Immobilienmakler: Sie legen den Energieausweis bei Verkauf und Neuvermietung den Interessenten vor und übergeben ihn nach Vertragsabschluss. Zudem veröffentlichen Sie in ihren Anzeigen die verpflichtenden Angaben aus dem Energieausweis.
• Bußgeld und Kontrolle: Aussteller müssen vorsichtig mit den Eingabedaten sein. Das Gesetz regelt, was als ordnungswidrig gilt, und bestimmt die Höhe der Bußgelder.
Vorteile:
• Klar und verständlich: Was schreibt das GEG grundsätzlich und insbesondere zum Energieausweis vor? Wie begründet der Bund die Neuerungen und Änderungen?
• Praxisnah und übersichtlich: Was Aussteller, Eigentümer und Vertreter der Immobilienwirtschaft zum Energieausweis nach GEG 2020 wissen sollten.
• Zielgruppengenau: Je nach Perspektive erfahren die Leser, worauf sie insbesondere achten müssen, welche Probleme sich ergeben könnten und welche Neuerungen und Änderungen speziell für sie relevant sind.
Aus dem Inhalt:
• Energieausweise: Chancen, Grenzen, Irrtümer und internationaler Vergleich
• Ziele und Vorgaben: EU-Gebäuderichtlinien und Bundesregierung
• Gesetzliche Vorschriften zum Energieausweis: Grundsätze, Ausstellung, Daten, Angaben, Energieeffizienzklassen, Immobilienanzeigen und Ausstellungsberechtigung
• Energieausweise ausstellen für Neubauten: Wohn-, Nichtwohn- und gemischt genutzte Gebäude, für Baubestand, der geändert oder erweitert wird. Datengrundlage, Berechnung, Darstellung, Registriernummer, Übergabe, Korrekturen, Kosten, Kontrolle
• Energieausweise lesen: Eigentümer, potenzielle Käufer, Neumieter und Leasingnehmer sowie Besucher in bestimmten öffentlichen und privaten Gebäuden
• Energieausweise nutzen: Pflichten des Eigentümers gegenüber der Landesbehörde, bei Anzeigenschaltung sowie gegenüber potenziellen Käufern, Neumietern und Leasingnehmern
• Energieausweise aushängen: Verpflichtete, betroffene Gebäude, Darstellung, Sichtbarkeit, Fristen und Probleme
• Perspektiven zum Energieausweis: Politik, Immobilienwirtschaft und Bundestagswahl 2021
Schlagwörter: Wärme; Energieberater; Baunormung; Wohngebäude; GEG; Nachhaltiges Bauen; Bauphysik