Ausbildungsnachweis

Nach § 6 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Informationselektroniker/ Informationselektronikerin

2010, 56 Seiten, Din A4, Geheftet, Formulare
ISBN 978-3-8007-3247-0
Für Aus- und Weiterbildung

Die Führung eines Berichtsheftes während der Ausbildung bzw. Umschulung ist nach § 6 Berufsbildungsgesetz Pflicht.
Die Führung und Vorlage des Berichtsheftes ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Inhalt:
- Schnellhefter mit Geleitwort des ZVEH
- Anleitung zur Führung des Ausbildungsnachweises
- Bildzeichen der Elektrotechnik
- Ausbildungsverordnung
56 Wochenblätter

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