Cover VDE-AR-N 4142 Anwendungsregel:2020-04
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VDE-AR-N 4142 Anwendungsregel:2020-04

Automatische Letztmaßnahmen zur Vermeidung von Systemzusammenbrüchen

Art/Status: Anwendungsregel, gültig
Ausgabedatum: 2020 -04
VDE-Artnr.: 0100567

Um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb des europäischen Elektrizitätsversorgungssystem zu gewährleisten, kann es erforderlich sein, dass Netzbetreiber manuelle oder automatische Letztmaßnahmen anwenden, um Gefährdungen oder Störungen zu beseitigen. Die Durchführung manueller Letztmaßnahmen durch ÜNB und VNB ist bereits in der VDE-AR-N 4140 beschrieben. Automatische Letztmaßnahmen kommen dann zur Anwendung, wenn keine ausreichende Zeit für die Durchführung manueller Maßnahmen zur Verfügung steht.
Automatische Letztmaßnahmen gegen Unterfrequenz wurden bereits mit der Einführung des Verbundbetriebes festgelegt („5-Stufenplan“). Eine Anpassung dieses Konzeptes über den TransmissionCode 2007 hinaus erfolgte bereits 2012 durch den FNN-Hinweis „Technische Anforderungen an die automatische Frequenzentlastung“.
Die europäische Verordnung 2017/2196 (Network Code on Emergency and Restoration) beschreibt verbindlich die Anforderungen an automatische Letztmaßnahmen.
Diese VDE-Anwendungsregel legt die Umsetzung in Deutschland fest. Die entsprechenden Konzepte sind präventiv von Übertragungs-, Verteilnetzbetreibern und Netznutzern umzusetzen, so dass die Wirksamkeit der automatischen Letztmaßnahmen im Eintrittsfall sichergestellt ist.
Zuständig ist das DKE/LK_FNN_SyNe "FNN-Lenkungskreis Systemfragen und Netzcodes" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.