DIN EN 60432-3 (VDE 0715-11):2009-01
Norm
Glühlampen – Sicherheitsanforderungen
Teil 3: Halogen-Glühlampen (Fahrzeuglampen ausgenommen)
(IEC 60432-3:2002 + A1:2005 + A2:2008); Deutsche Fassung EN 60432-3:2003 + A1:2005 + A2:2008
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In der Norm sind die Sicherheitsanforderungen von einseitig und zweiseitig gesockelten Halogen-Glühlampen festgelegt, die Bemessungsspannungen von bis zu 250 V aufweisen und für folgende Anwendungen vorgesehen sind: - Projektion (einschließlich Film- und Stehbildprojektion); - Photoaufnahme (einschließlich Studio); - Flutlicht; - Spezielle Anwendungen; - Allgemeine Anwendungen; - Bühnenbeleuchtung. Die Norm gilt nicht für einseitig gesockelte Halogen-Glühlampen für allgemeine Anwendungen nach DIN EN 60432 2 (VDE 0715-2) "Glühlampen - Sicherheitsanforderungen - Teil 2: Halogen-Glühlampen für den Hausgebrauch und ähnliche allgemeine Beleuchtungszwecke", die als Ersatz für konventionelle Glühlampen verwendet werden.
Gegenüber DIN EN 60432-3 (VDE 0715-11):2005-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die bei IEC erschienene Änderung A2:2008 zur IEC 60432-3:2002, die inzwischen als Änderung A2:2008 zur EN 60432-3:2003 ratifiziert ist, wurde eingearbeitet. b) Durch die Änderung A2 wurden geändert: - 1.2: Die normative Verweisung auf IEC 60432-1 wurde vom Literaturverzeichnis nach 1.2 verschoben. - 1.3.26: Der neue Begriff "Durchschlag" wurde hinzugefügt. - 2.1: Für die Anwendung dieser Norm wurden die Spannungskennzeichnungen von Halogen-Glühlampen nach IEC 60357 eingeführt. - 2.2.2: In der Anmerkung 2 wurde darauf hingewiesen, dass in Nordamerika die unmittelbare Lampenumhüllung oder der Karton von "self-shielded"-Lampen anstelle des Bildzeichens nach A.2 auch mit einem schriftlichen Hinweis gekennzeichnet werden darf. - 2.3.1: Es wurde festgelegt, dass die Sockel G9, GU10 oder GZ10 nur für "self-shielded"-Lampen verwendet werden dürfen. - 2.6: Die Anforderungen an die Sicherheit am Lebensdauerende von "self-shielded"-Lampen mit Bemessungsspannungen des Bereichs B oder C wurden überarbeitet. - Tabelle 1 wurde hinsichtlich des Stichprobenumfangs zur Sicherheit am Lebensdauerende von Lampen und des Betriebs bis zum Ausfall überarbeitet. - Tabelle C.4 mit den Anforderungen an die maximalen Sockelstift-Temperaturen wurde redaktionell überarbeitet. - Anhang D: Die Übereinstimmungsbedingungen bei Bauartprüfungen hinsichtlich der induzierten Lampenausfallprüfung und des Betriebs bis zum Ausfall wurden festgelegt. - Anhang F: Das Prüfverfahren zur induzierten Lampenausfallprüfung wurde komplett überarbeitet und es wurden zusätzliche Anforderungen an Lampen mit Sockel G9 und Spannungskennzeichnung C festgelegt. - Anhang ZA: Die normative Verweisung auf EN 60432-1:2000 wurde von CENELEC ergänzt.
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- 29Elektrotechnik
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- 29.080Isolierung
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- 29.130Schaltgeräte
- 29.140Lampen. Lampenzubehör
- 29.160Drehende elektrische Maschinen
- 29.180Transformatoren. Drosselspulen
- 29.200Gleichrichter. Stromrichter. Stabilisierte Stromversorgung
- 29.220Galvanische Zellen. Batterien
- 29.240Stromnetz
- 29.260Elektrische Betriebsmittel für den Einsatz unter besonderen Bedingungen
- 29.280Ortsfeste elektrische Bahnanlagen. Fahrstromversorgung
Artikeldetails
- Umfang: 40 Seiten
- Sprache: Deutsch
- Ausgabedatum: 2009-01
- Erscheinungsdatum: 2009-01-01
- Ende der Übergangsfrist: 2015-08-08
- Zurückziehungsdatum: 2013-06-01
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