
Arbeiten unter Spannung - theoretische Unterweisung - Erhalt der Befähigung
DGUV Regel 103-011 + DIN VDE 0105-100, Abschnitt 6.3
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Das Thema „Arbeiten unter Spannung“ (AuS) führt nach wie vor in Deutschland zu kontroversen Diskussionen. Noch ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V 3 (ehemals BGV A 3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ gültig. Gegenwärtig gilt für die Durchführung von Arbeiten unter Spannung die Bedingung der „zwingenden Gründe“. Soweit diese nicht klar gegeben sind, ist dem Arbeiten an freigeschalteten Anlagen mit exakt angewandten Sicherheitsregeln der Vorrang zu geben. Liegen zwingende Gründe vor, so muss zusätzlich geprüft werden, ob eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Weiterhin sind u.a. die Auswahl eines geeigneten Arbeitsverfahrens und die Erstellung von Arbeitsanweisungen erforderlich. Die AuS dürfen nur von theoretisch und praktisch dafür ausgebildeten Elektrofachkräften durchgeführt werden. Die Gesamtausbildung beträgt je nach VNB/EVU und in Abhängigkeit von der Vorbildung der Monteure zwischen 2 und 5 Tage. Ein zwei- bis vierjähriger Wiederholungszyklus ist üblich.
Seminarziel:
Elektrofachkräfte aller Verantwortungsebenen, die Arbeiten unter Spannung in ihren Aufgabenbereichen anwenden oder zukünftig beaufsichtigen wollen. Es handelt sich hier um die theoretische (Wiederholungs-) Unterweisung, die Praxis erfolgt im Unternehmen.
Referent:
Dipl.-Ing. Fredi Recknagel
Wie viel Arbeit unter Spannung braucht ein Unternehmen? Besondere Gefahren beim Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen
Elektrounfälle aus der Praxis in Wort und Bild sowie ihre Ursachen. Wichtige Vorschriften zum richtigen Umgang mit elektrischer Energie durch die für AuS-befähigten Personen
Arbeiten an elektrischen Anlagen entsprechend der fünf Sicherheitsregeln. Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen
Die Teilnahme an diesem Seminar gilt auch gleichzeitig als Jahresunterweisung gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes und des § 4 (1) „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1