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DIN VDE 0100-701 VDE 0100-701:2008-10

Errichten von Niederspannungsanlagen

Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Räume mit Badewanne oder Dusche

(IEC 60364-7-701:2006, modifiziert); Deutsche Übernahme HD 60364-7-701:2007
Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2008 -10
VDE-Artnr.: 0100129

Die besonderen Anforderungen dieser Norm sind anzuwenden für elektrische Anlagen in Räumen mit fest errichteter Badewanne oder fest errichteter Dusche, die dem Baden und/oder Duschen von Personen dienen, und für die umgebenden Bereiche, die in dieser Norm beschrieben sind.
Gegenüber DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701):2002-02 und DIN VDE 0100-701/A1 (VDE 0100-701/A1):2004-02 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
a) Diese Norm ist erstmals eine europäisch harmonisierte Norm für Niederspannungsanlagen von Räumen mit Badewanne oder Dusche, jedoch mit vielen "Besonderen Nationalen Bedingungen" und "A-Abweichungen".
b) Die Eignung als feste Abtrennungen wurde präzisiert.
c) Die Bereiche 1 und 2 werden in der Höhe vergrößert bis zum fest angebrachtem Brausekopf, wenn dieser mehr als 225 cm über Oberkante Fertigfußboden angebracht ist.
d) Die neuen Begriffe aus DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540) und DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) und deren neue Gliederung wurden für die Bezugnahme übernommen.
e) Auf den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich darf verzichtet werden, wenn ein wirksamer "Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene" (früher "Hauptpotentialausgleich" genannt) vorhanden ist.
f) Das Einbeziehen von kunststoffisolierten Metallrohren in den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich wird unter bestimmten Bedingungen gefordert.
g) Der Mindestquerschnitt des zusätzlichen Schutzpotentialausgleichsleiter darf bei geschützter Verlegung 2,5 mm Cu sein.
h) Alternativen zur Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht über 30 mA für raumfremde Kabel/Leitungen, bei denen die Verlegetiefe von 6 cm nicht eingehalten werden kann, sind möglich.
i) Im Bereich 2 sind nun auch Installationsgeräte, einschließlich Steckdosen, für Betriebsmittel der Signal- und Kommunikationstechnik mit SELV oder PELV als zugelassen benannt.
j) Im Bereich 1 dürfen nun auch Duschpumpen und Handtuchtrockner errichtet werden.
k) Voraussetzungen für die Errichtung von Fußboden-Flächenheizungen werden genannt.

Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN VDE 0100-701/A1 VDE 0100-701/A1:2004-02
DIN VDE 0100-701 VDE 0100-701:2002-02

Gegenüber DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701):2002-02 und DIN VDE 0100-701/A1 (VDE 0100-701/A1):2004-02 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
a) Diese Norm ist erstmals eine europäisch harmonisierte Norm für die Errichtung von Niederspannungsanlagen in Räumen mit Badewanne oder Dusche.
b) Die Eignung von Barrieren als "fest angebrachte Abtrennungen" wurde präzisiert.
c) Die Bereiche 1 und 2 wurden in der Höhe vergrößert bis zum fest angebrachtem Brausekopf, wenn dieser mehr als 225 cm über Oberkante Fertigfußboden angebracht ist.
d) Die neuen Begriffe aus DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) sowie DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540) und die neue Gliederung dieser Normen wurden für die Bezugnahme übernommen.
e) Auf den "zusätzlichen Schutzpotentialausgleich" darf verzichtet werden, wenn ein wirksamer "Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene" (früher "Hauptpotentialausgleich" genannt) vorhanden ist.
f) Das Einbeziehen von kunststoffisolierten Metallrohren in den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich wird unter bestimmten Bedingungen gefordert.
g) Der Schutzleitermindestquerschnitt für den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich beträgt bei geschützter Verlegung 2,5 mm² Cu.
h) Alternativen zur Anwendung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht über 30 mA für raumfremde Kabel/Leitungen, bei denen die Mindestverlegetiefe von 6 cm nicht eingehalten werden kann, sind in der Norm angegeben.
i) Im Bereich 2 sind nun auch Installationsgeräte, einschließlich Steckdosen, für Betriebsmittel der Signal- und Kommunikationstechnik mit SELV oder PELV zulässig.
j) Im Bereich 1 sind nun auch Duschpumpen und Handtuchtrockner zulässig.
k) Voraussetzungen für die Errichtung von Fußboden-Flächenheizungen werden genannt.

Dieses Dokument wird folgenden, in Fettschrift gekennzeichneten, Fachgebiet(en) zugeordnet:

91 BAUWESEN. BAUSTOFFE
91.040 Gebäude. Bauwerke
91.060 Bauwerksteile
91.080 Baustrukturen
91.090 Außenkonstruktionen
91.120 Schutz von und in Gebäuden
91.140 Haustechnik
91.160 Beleuchtung
91.200 Bautechnologie

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