Blitzschutz für Explosionsgeschützte Anlagen am Beispiel einer Erdgastankstelle

Conference: 8. VDE/ABB-Blitzschutztagung - 8. VDE/ABB-Fachtagung
10/29/2009 - 10/30/2009 at Neu-Ulm, Deutschland

Proceedings: 8. VDE/ABB-Blitzschutztagung

Pages: 5Language: germanTyp: PDF

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Authors:
Knocke, D. (Sachverständiger im BDSH Blitz u. Überspannungsschutz, Neuessener Str. 18, 45329 Essen)

Abstract:
Erdgastankstellen leisten einen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes von Kraftfahrzeugen. Zur Sicherstellung eines öffentlichen Erdgastankstellennetzes sind technische Betriebssicherheit und Verfügbarkeit die wesentlichsten Voraussetzungen. Erdgastankstellen bestehen aus einem Betriebsgebäude mit Technikraum und Kompressorraum. Der Kompressorraum, mit Erdgasverdichter und Erdgasspeicher, ist durch eine gasdichte Trennwand vom Technikraum abgetrennt. Im Technikraum ist die Einspeisung aus dem Niederspannungsnetz des Netzbetreibers, die Elektroniederspannungsverteilung, die Heizung, die Beleuchtung und die elektrische Energie- und Leittechnik untergebracht. Im Kompressorraum wird das Erdgas aus der Niederdruckleitung des Erdgasanbieters durch den Erdgasverdichter (Kompressor) auf 250 bar verdichtet und in den Erdgasspeicher gedrückt. Die Kapazität des Erdgasspeichers reicht aus, um sechs Erdgasfahrzeuge pro Stunde zu betanken. Im Bereich der Außenanlagen befinden sich die Ausblasleitungen (nachfolgend Ausbläser genannt), sowie die dazu gehörigen erdverlegten Kabel und Leitungen zur Spannungsversorgung, zur Steuerung und zur Verrechnung der getankten Erdgasmenge. Die Anlage wird ohne ständiges Personal betrieben und von dem Kassenhaus fernwirktechnisch geregelt und überwacht. Auftretende Störungen werden als Störmeldungen zum Kassenhaus übertragen. Eine Erdgastankstelle ist entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV.) § 6 Explosionsschutzdokument eine explosionsgefährdete Anlage mit den Ex-Zonen 1 und 2 und befindet sich direkt auf dem Betriebsgelände einer Tankstelle. Bei der Planung und Ausführung einer neuen Anlage oder der technischen Modernisierung (Re-Investmaßnahme) einer Erdgastankstelle (Ex-Anlage) müssen ganzheitlich die DIN EN 62305.1-4 (VDE 0185-305-1-4):2006-10, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und das DVGW Arbeitsblatt G 651 Erdgastankstellen berücksichtigt und auch umgesetzt werden. Das heißt, dass zuerst ein Ex-Zonenplan entsprechend zu erstellen oder der bestehende zu überarbeiten ist. Danach folgt die Betrachtung der möglichen Zündquellen nach EN 1127. Im folgenden Beispiel Erdgastankstelle wird nur die Zündquelle Blitzschlag und deren Auswirkung betrachtet.