Telemonitoring in Gesundheitsversorgung und Pflege - Stand und Perspektiven

Conference: Ambient Assisted Living - AAL - 3. Deutscher AAL-Kongress mit Ausstellung - Assistenzsysteme im Dienste des Menschen: zuhause und unterwegs
01/26/2010 - 01/27/2010 at Berlin

Proceedings: Ambient Assisted Living - AAL

Pages: 4Language: germanTyp: PDF

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Authors:
Braun, Günter (Aristo Telemed AG, Oberhaching, Deutschland)
Nelles, Sandra (Robert-Bosch GmbH, Stuttgart, Deutschland)
Rumm, Peter (FutureCamp GmbH, München, Deutschland)

Abstract:
Die interdisziplinäre Projektgruppe „ProTelemonitoring“ beim VDE hat in den letzten 18 Monaten eine Reihe deutscher und internationaler Studien zu Telemonitoring ausgewertet, die alle zum gleichen Ergebnis kommen: Eine intensivere ambulante Versorgung schwerer chronischer Erkrankungen unter Nutzung von Telemonitoring führt zu einer höheren Behandlungsqualität, einer besseren Compliance der Patienten und damit zu einer Reduzierung von Risikofaktoren für eine Re-Hospitalisierung und für schwere Folgeerkrankungen. Durch eine frühzeitige Erkennung von Entgleisungen können zudem in großem Umfang Notfälle und Krankenhauseinweisungen vermieden werden. Die Lebensqualität der Patienten steigt, während die Gesamtkosten der Behandlung sofort um typisch 10% bis 50% zurückgehen - den Aufwand für Telemonitoring und die höheren ambulanten Behandlungskosten mit eingerechnet. Entscheidend in der gesamten gesundheitsökonomischen Betrachtung sind die bis zu 70% geringeren Kosten für die stationäre Behandlung, die bei den untersuchten chronischen Krankheiten eng mit der durch Telemonitoring verbesserten Qualität der ambulanten Versorgung verbunden sind. Um eine hohe Behandlungsqualität und damit den Erfolg sicherzustellen, ist deshalb ein konsequentes und von den in die direkte medizinische Versorgung eingebundenen Institutionen unabhängiges Qualitätsmanagement erforderlich. Es wird deshalb empfohlen, die Behandlung auch in einer künftigen Regelversorgung im Rahmen der Integrierten Versorgung nach §140a SGB V, jedoch mit standardisierten Selektivverträgen durchzuführen, deren Details einschließlich der Vergütung indikationsspezifisch sind, und das Qualitätsmanagement durch eine Management-Gesellschaft darin zu verankern.