Wilrich, Thomas
Verantwortung und Haftung der Sicherheitsingenieure
                                                Unterstützungs-, Beratungs-, Berichts-, Prüfungs-, Warn- und Sorgfaltspflichten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit als Stabsstelle und Unternehmerpflichten in der Linie – mit 2 ...
                                                (» Full Title)
                                            
VDE-Schriftenreihe – Normen verständlich Volume 179
                                        2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2023, 584 pages, Din A5, Broschur                                        
                                                                                    ISBN 978-3-8007-6158-6, e-book: ISBN 978-3-8007-6159-3                                            
                                                                                                                                                                    
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Verantwortliche Elektrofachkräfte müssen in Erfüllung ihrer Managementaufgaben eng mit Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten – VEFK könnten auch selbst Funktionen als Sicherheitsingenieur übernehmen.
Sicherheitsingenieure erhalten ihre Verantwortung auf zwei Wegen: Erstens über die Bestellung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als Stabsstelle mit Beratungs- und Unterstützungsaufgabe und zweitens bei Übernahme zusätzlicher Aufgaben außerhalb des ASiG inklusive Erfüllungspflichten und Ausübung von Um- und Durchsetzungsbefugnissen mit Linienfunktion in der Unternehmenshierarchie – durch Vertrag oder „gelebte Organisation".
Von überragender Bedeutung ist die Unterscheidung der Rechtsposition: „interne Sifa", die als Arbeitnehmer im Unternehmen das Haftungsprivileg genießen, und „externe Sifa", die als Dienstleister hohe Haftungsrisiken haben – insbesondere für sie sind die Empfehlungen zur Vertragsgestaltung und Haftpflichtversicherung wichtig.
Nach den Grundsätzen zur Bestellung und Rechtsstellung der Sicherheitsingenieure werden alle „Dimensionen" des Aufgabenumfangs besprochen:
- Sachliche Dimension: Bezugspunkte der Unterstützungsaufgabe = Wobei?
 - Personelle Dimension: Wer im Interesse von wem beraten wird = Wer?
 - Räumliche Dimension: Bereiche und Orte der Unterstützung = Wo?
 - Zeitliche Dimension: Beginn und Ende der Pflichten = Wann?
 - Aufgabendimension: Art und Inhalt der Pflichten = Was ist zu tun?
 - Instrumentelle Dimension: Mittel zur Unterstützung = Womit?
 - Kraft- und Tiefen-Dimension: Wirkungsgrad = Wie intensiv?
 

