Wilrich, Thomas

Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht?

Betreiberverantwortung und Sicherheit bei Altanlagen mit 30 Gerichtsurteilen u. a. zu Baurecht, ArbStättV, BetrSichV, EG-Maschinenrichtlinie, DIN-Normen, Immissions- und ...
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VDE-Schriftenreihe – Normen verständlich Band 172

2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2019, 311 Seiten, Din A5, Broschur
ISBN 978-3-8007-4920-1, E-Book: ISBN 978-3-8007-4921-8
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Inhaltsverzeichnis Vorwort Leseprobe

Wer "Bestandsschutz" ruft, will Angriffe wegen nicht mehr heutigen Sicherheitsanforderungen genügenden und wesentlich unveränderten Anlagen oder Bauwerken abwehren gegen

• Aufsichtsbehörden, die Nachrüstungen anordnen (Öffentliches Recht),
• Verletzte, die nach Unfällen auf Schadensersatz verklagen (Zivilrecht),
• Staatsanwälte, die wegen Fahrlässigkeitstaten anklagen (Strafrecht).

Dieses Buch bespricht Spezialvorschriften zum Bestandsschutz aus wichtigen Rechtsbereichen, Rechtsgrundsätze und Rechtssprechungspraxis zu Nachrüstungspflichten – also den Rahmen, innerhalb dessen Unternehmensverantwortliche eigenverantwortlich Entscheidungen über den Weiterbetrieb alten Bestands und das Ausmaß der dabei erforderlichen Sicherheit treffen müssen.

In dieser zweiten Auflage widmet sich ein neu hinzugekommenes Kapitel Altmaschinen und deren nachträglicher CE-Kennzeichnung: Muss der Betreiber nachholen, was der Hersteller versäumt hat? Teil 2 des Buchs enthält 30 – für die Technikpraxis aufbereitete und kommentierte bzw. kritisierte – Gerichtsurteile. Diese Haftungsbeispiele erlauben eine realistische Einschätzung der Voraussetzungen, Reichweite, Grenzen und Rechtsfolgen des Bestandsschutzes und sind Entscheidungshilfe zur Einschätzung der Rechtsgründe, der Situationen und des Umfangs für Nachrüstpflichten und der nötigen Argumentationsmuster für Ansprüche gegen Betreiber alter Anlagen und Maschinen bzw. zur Angriffsabwehr.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Wilrich berät rund um die Themen Baurecht, Produktsicherheit, Warenvertrieb, Produkthaftung, Arbeitsschutz und Umweltrecht einschließlich der Betriebsorganisation, Vertragsgestaltung, Führungskräftehaftung, Versicherungsfragen und Strafverteidigung. Er lehrt an der Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule München Wirtschafts-, Arbeits-, Technik-, Unternehmensorganisationsrecht und "Recht für Ingenieure". Er ist Mitglied im Unterausschuss 1 "Arbeitsmittel" des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS), der das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) berät.