Wilrich, Thomas

Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht

77 Urteilsanalysen zu Gefahren der Elektrizität, Produktsicherheitspflichten der Hersteller, Betreiberverantwortung für elektrische Anlagen, Pflichten bei Elektronikgerätenutzung, ...
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VDE-Schriftenreihe – Normen verständlich Band 199

2023, 572 Seiten, Din A5, Broschur
ISBN 978-3-8007-6110-4, E-Book: ISBN 978-3-8007-6111-1
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Inhaltsverzeichnis Vorwort Leseprobe

Nach Stromunfällen klagen Staatsanwälte wegen Fahrlässigkeitsstraftaten Unternehmensmitarbeiter an, Geschädigte verlangen Schadensersatz von verantwortlichen Herstellern, Verkäufern oder Betreibern elektrischer Anlagen und Berufsgenossenschaften oder andere Versicherungen wollen Regress von verantwortlichen Unternehmen oder Führungskräften. Elektrotechnik kann auch ohne Unfall in Gerichtsverfahren relevant sein: etwa im Verwaltungsrecht bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch Behörden oder im Vertragsrecht bei der Gewährleistung – also bei Sach-, Miet- oder Werkmängeln nach Herstellung, Import, Verkauf oder Vermietung von Elektroprodukten.

Die im vorliegenden Buch auch für juristische „Laien" lesbar zusammengefassten und analysierten Urteile und Strafverfahren berühren sämtliche Rechtsvorschriften mit Elektrobezug, diskutieren zahlreiche DIN-VDE-Normen sowie andere technische Regelwerke und betreffen alle denkbaren Sachverhaltskonstellationen vor Gericht. Parteien vor Gericht sind Unternehmen als juristische Personen und Unternehmensbeschäftigte, die häufig auch (strafrechtlich) angeklagt oder manchmal (zivilrechtlich) beklagt sind, aber auch Privatpersonen.

Die Rechtsprechungspraxis hilft auch für das Tagesgeschäft bei der Einschätzung, was bei Entscheidungen mit Elektrobezug wesentlich sein kann – und wie Gerichte das (nicht immer nachvollziehbar) begründen. Wegen der Relevanz der Einzelfallumstände ist die Berücksichtigung und genaue Studie der Gerichtsurteile nützlich. Die entscheidenden Urteilspassagen sind (nahezu) unverändert wiedergegeben, um den juristischen Originalton zur Verfügung zu stellen.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Wilrich berät rund um die Themen Baurecht, Produktsicherheit, Warenvertrieb, Produkthaftung, Arbeitsschutz und Umweltrecht einschließlich der Betriebsorganisation, Vertragsgestaltung, Führungskräftehaftung, Versicherungsfragen und Strafverteidigung. Er lehrt an der Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule München Wirtschafts-, Arbeits-, Technik-, Unternehmensorganisationsrecht und „Recht für Ingenieure".