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2.3.1.4 Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sogenannter „ruhiger Gebiete“

Cancik, Pascale

2017-02

2. Grundlagen des kommunalen Verkehrs

18

77. Ergänzungslieferung

Ordner 1

Die Auswahl und Festsetzung ruhiger Gebiete im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist rechtlich wenig vorgeprägt. Zugleich trifft die Kommunen eine Pflicht, sich mit der möglichen Ausweisung ruhiger Gebiete zu befassen. Andere Fachbehörden sind einzubeziehen und müssen gegebenenfalls tätig werden. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über mögliche Rechtsfragen, informiert über erste Antworten und offene Fragen und schafft damit Problembewusstsein. Eine Skizze der notwendigen Planungsschritte soll die Planungsträger bei ihrer Aufgabe unterstützen.

Radschnellverbindungen (Radschnellwege), Radverkehrsplanung, Infrastruktur, Berufspendler, Pedelecs

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