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3.3.3.2 Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr bis 2022 – die Vorgaben des PBefG und ihre Auswirkungen auf die Nahverkehrsplanung

Eichmann, Volker; Karl, Astrid

2018-11

3. Verkehrspolitik, Verkehrsplanung, Verkehrssysteme, Verkehrsgestaltung

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82. Ergänzungslieferung

Ordner 3

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fordert seit 2013 von den ÖPNVAufgabenträgern, bei der Aufstellung eines Nahverkehrsplans (NVP) das Ziel einer vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 zu berücksichtigen. Sowohl das Zieljahr wie auch der Anspruch der Vollständigkeit stellen die Aufgabenträger vor neue Herausforderungen. Im NVP sollen dazu zum einen konkrete Ziele, Standards und Maßnahmen dargestellt werden, zum anderen können, soweit erforderlich, temporäre oder dauerhafte Ausnahmen definiert werden. Die Umsetzung der Vorgaben des NVP über Verkehrsverträge und Genehmigungsverfahren deckt aber nicht alle identifizierten Handlungsfelder (Fahrzeuge, Infrastruktur, Informationen, Betrieb) ab. Ein Problem sind vor allem Haltestellen im Straßenraum als wichtiger Teil der ÖPNV-Infrastruktur, da der NVP keine direkte rechtliche Bindungswirkung für Dritte entfaltet, etwa wenn der Straßenbaulastträger nicht mit dem Aufgabenträger identisch ist.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Nahverkehrsplan (NVP), ÖPNV-Aufgabenträger, Barrierefreiheit

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