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3.4.1.2 Tempo 30 Kern eines stadt- und gemeindeverträglichen Geschwindigkeitssystems

Kiepe, Folkert; Topp, Hartmut

2015-12

3. Verkehrspolitik, Verkehrsplanung, Verkehrssysteme, Verkehrsgestaltung

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73. Ergänzungslieferung

Ordner 3

Die innerorts geltenden Tempolimits entsprechen nicht mehr einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung. Abseits der Hauptverkehrsstraßen mit Vorfahrt sollte daher generell Tempo 30 gelten. Auch für Hauptverkehrsstraßen mit Wohnnutzung ist Tempo 50 zu schnell, denn diese sind multifunktionale Alleskönner: Verkehr von Fuß bis Lkw, Handel und Dienste, Wohnen, Aufenthalt, Urbanität, … Auftretende Konflikte werden mit langsamem Kfz-Verkehr kleiner. Tempo 30 ist sicherer insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, um bis zu 3 dB leiser und weniger Feinstaub aufwirbelnd. Leistungsfähigkeit ist nicht tangiert, und Reisezeiten werden nur marginal länger. Für die Umsetzung werden zwei Wege diskutiert: (1) Tempo 30 als Ausnahmen von Tempo 50 und (2) Tempo 30 als Regel mit Tempo 50-Ausnahmen. Ein Modellversuch zu Weg 2 wird dringend befürwortet.

Tempolimits, Verkehrsberuhigung, Hauptverkehrsstraßen, Verkehrssicherheit, Lärm

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