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3.4.9.1 Tarife im ÖPNV

Haase, Michael

2004-03

3. Verkehrspolitik, Verkehrsplanung, Verkehrssysteme, Verkehrsgestaltung

24

37. Ergänzungslieferung

Ordner 3

Tarife im ÖPNV bezeichnen den Preis, den Fahrgäste für die Nutzung von Bussen und Bahnen direkt entrichten müssen. Sie haben oft den Ruf des Undurchschaubaren, des Wirrwarrs und der Inkompatibilität. In das öffentliche Bewußtsein gelangen sie meist nur, wenn sie - wieder einmal- steigen. Tarife sind nicht allein Sache des jeweiligen Verkehrsunternehmers, § 39 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) fordert die Zustimmung der Genehmigungsbehörde. Diese wiederum hat nach § 8 dieses Gesetzes den Auftrag, für eine Abstimmung oder einen Verbund der Beförderungsentgelte zu sorgen. Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat schrittweise dazu geführt, dass in Deutschland heute über weite Bereiche unternehmensübergreifende Verbundtarife gelten. Diese lösen die im regionalen Busverkehr und SPNV gültigen kilometerbezogenen Tarife ab und integrieren die früheren Einheitspreise der Stadtverkehre. Der folgende Beitrag erläutert, welche grundlegenden Zusammenhänge bei der Tarifbildung im ÖPNV zu beachten sind und welche Möglichkeiten es gibt, den Tarif so zu gestalten, dass er möglichst kein Zugangshemmnis zu Bussen und Bahnen darstellt. Nicht dargestellt werden Fragen der Gesamtfinanzierung des ÖPNV, zu der die Beförderungsentgelte gewöhnlich nur einen Teil beitragen. Insofern werden solche Angebote wie Semestertickets nicht näher behandelt, da sie in diesem Sinne kein Tarif, sondern eine spezielle Finanzierungsform des ÖPNV sind.

Finanzierung des ÖPNV, Kundenorientierung, Mobilitätskosten, Öffentlicher Personenverkehr (ÖPNV),, Ökonomische Steuerung (in der Verkehrspolitik), ÖPNV, Tarife, Tarife im ÖPNV, Verkehrsunternehmen

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