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5.4.4.2 ÖPNV im Spannungsfeld zwischen kurzer Beförderungszeit und stadtverträglicher Geschwindigkeit

Eckart, Jochen; Richard, Jochen; Schmidt, Andreas

2018-02

5. Gestaltung von Einzelanlagen des Verkehrssystems

20

80. Ergänzungslieferung

Ordner 2

In zahlreichen Kommunen wird die Ausweisung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf Hauptverkehrsstraßen diskutiert. In diesem Zusammenhang werden häufig Befürchtungen geäußert, dass diese aufgrund geringerer Reisegeschwindigkeit und höheren Betriebsaufwands für den ÖPNV nachteilig sind. Der vorliegende Beitrag stellt dar, wie sich Änderungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf den ÖPNV auswirken. Untersuchungen und Berechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h als Faustregel zu einer Fahrzeitverlängerungen von 20 s/1.000 m führt. Die Verlängerung steht tendenziell im Zusammenhang mit der Anzahl aller Halte in einem betroffenen Linienweg. Es werden Methoden zur Ermittlung von Fahrzeitänderungen aufgezeigt und Hinweise zum Umgang mit Fahrzeitverlängerungen bei Planung und Betrieb des ÖPNV gegeben.

Tempo 30, Hauptverkehrsstraße, Fahrzeitänderung, Umlaufplanung, Linienbus, ÖPNV, Beförderungszeit, Verlustzeit, Geschwindigkeit

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