VDE-AR-N 4143-1 Anwendungsregel:2022-03
Sicherheit in der Stromversorgung
Teil 1: Krisenmanagement des Netzbetreibers
Art/Status:
Anwendungsregel,
gültig
Ausgabedatum: 2022 -03
VDE-Artnr.: 0100673
Die VDE Anwendungsregel gilt für Betreiber öffentlicher Stromversorgungsnetze. Betreiber, welche auch gesetzliche Anforderungen aus anderen Sektoren, z. B. Verkehr, zu berücksichtigen haben, müssen sich mit einem entsprechenden eigenen Krisenmanagement aufstellen. Gleichermaßen werden Krisenorganisation und -management allgemeiner Art nicht betrachtet (z. B. juristische oder finanzielle Gefahren, Imageverlust).
Die VDE Anwendungsregel beschreibt die Anforderungen an die Organisation und das Management der Netzbetreiber öffentlicher Stromversorgungsnetze im Krisenfall einschließlich der erforderlichen vorbereitenden und nachbereitenden Maßnahmen.
Die VDE Anwendungsregel dient als Grundlage für das Krisenmanagement von Netzbetreibern, um im Krisenfall die Handlungsfähigkeit sicherzustellen und zügig zum Normalbetrieb zurückzufinden. Sie richtet sich an alle Netzbetreiber, unabhängig davon, ob sie Eigentümer des Netzes sind. Im Hinblick auf Querverbundunternehmen besteht eine enge Verzahnung mit den bestehenden Regelungen im Gas- und Wasserbereich (siehe DVGW G 1002 und DIN EN 15975-1). Die Anforderungen an das Krisenmanagement für Netzbetreiber sind nicht für alle Netzbetreiber gleich. Die Krisenbedeutung korreliert mit der zunehmenden Anzahl der Zählpunkte, ggfs. mit der Netzebene sowie der BSI-Kritisverordnung. Deshalb muss eine angemessene Differenzierung zwischen den gestellten Anforderungen an den jeweilen Netzbetreiber sicherstellt sein. Daher wird in dieser VDE Anwendungsregel zwischen Schwellenwertgruppen unterschieden.
Jeder Stromnetzbetreiber muss ein Krisenmanagement vorweisen. Konkrete Beispiele können hier nicht genannt werden.
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