Cover DIN EN 61249-2-43 VDE 0322-249-2-43:2017-03
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DIN EN 61249-2-43 VDE 0322-249-2-43:2017-03

Materialien für Leiterplatten und andere Verbindungsstrukturen

Teil 2-43: Kaschierte und unkaschierte verstärkte Basismaterialien – Kupferkaschierte mit Zellulose-Papier im Kernbereich und E-Glasgewebe in den Außenlagen verstärkte Laminattafeln auf der Basis von halogenfreiem Epoxidharz mit definierter Brennbarkeit (Brennprüfung mit vertikaler Prüflingslage) für bleifreie Bestückungstechnik

(IEC 61249-2-43:2016); Deutsche Fassung EN 61249-2-43:2016
Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2017 -03
VDE-Artnr.: 0300077

Inhaltsverzeichnis

Dieser Teil von IEC 61249 enthält Anforderungen für die Eigenschaften von kupferkaschierten mit Zellulose-Papier im Kernbereich und E-Glasgewebe in den Außenlagen verstärkten Laminattafeln auf der Basis von halogenfreiem Epoxidharz mit definierter Brennbarkeit (Brennprüfung mit vertikaler Prüflingslage) für bleifreie Bestückungstechnik in Dicken von 0,60 mm bis 1,70 mm. Die Brennbarkeitseinstufung wird durch Anwendung halogenfreier flammhemmender Zusätze erreicht, die in die Epoxidharz-Polymerstruktur eingebaut werden. Die Glasübergangstemperatur ist auf mindestens 100 °C festgelegt.
Die Anforderungen einiger Eigenschaften sind in verschiedene Leistungsklassen unterteilt. Die gewünschte Klasse sollte in der Bestellung des Abnehmers angegeben werden; andernfalls wird die Standardmaterialklasse geliefert. Zu verwenden ist halogenfreies Epoxidharz, mit oder ohne Füllstoffe, das die Herstellung von Laminaten mit einer Glasübergangstemperatur von mindestens 100 °C gestattet. Der Gesamt-Halogengehalt - bezogen auf Harz plus Verstärkungsmaterial - beträgt maximal 1.500 ppm, wobei der Chlorid- und der Bromidgehalt im Einzelnen jeweils maximal 900 ppm beträgt. Dem Laminat dürfen ferner zur Verbesserung der Verarbeitbarkeit Kontrastmittel zugesetzt werden, z. B. zur Kontraststeigerung bei der automatischen optischen Prüfung. Seine Entflammbarkeit wird durch die Brennbarkeitsanforderungen festgelegt.
Die Kupferoberfläche muss weitgehend frei von Fehlern sein, die einen Einfluss auf die Tauglichkeit des Materials für den vorgesehenen Einsatzfall haben könnten. Die unkaschierte Seite einer einseitig kaschierten Tafel muss das natürliche vom Aushärtungsprozess herrührende Erscheinungsbild aufweisen. Kleine Farbabweichungen sind zulässig. Weiterhin muss diese Tafelseite einen Glanz aufweisen, wie er durch die Oberflächenqualität der verwendeten Pressbleche oder Trennfolien vorgegeben wird. Abweichungen im Glanz, die auf die Druckeinwirkung der beim Aushärtungsprozess freiwerdenden Gase zurückzuführen sind, sind zulässig.