Cover DIN EN IEC 60684-3-216 VDE 0341-3-216:2020-08
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DIN EN IEC 60684-3-216 VDE 0341-3-216:2020-08

Isolierschläuche

Teil 3: Anforderungen für einzelne Schlauchtypen – Blatt 216: Wärmeschrumpfende, flammwidrige Schläuche mit begrenztem Brandrisiko

(IEC 60684-3-216:2019); Deutsche Fassung EN IEC 60684-3-216:2019
Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2020 -08
VDE-Artnr.: 0300131

Dieses Dokument gehört zu einer dreiteiligen Normenreihe, die sich mit Isolierschläuchen für elektrotechnische Zwecke befasst.
Die internationale Norm enthält Anforderungen an wärmeschrumpfenden, flammwidrigen Schläuchen mit begrenztem Brandrisiko mit einer Dauergebrauchstemperatur von 105 °C der Typen folgender Klassen:
- Klasse A: Dünnwandig, Schrumpfverhältnis 2:1, Innendurchmesser bis 102,0 mm;
- Klasse B: Mittlere Wanddicke, Schrumpfverhältnis 2:1, Innendurchmesser bis 60,0 mm;
- Klasse C: Dickwandig, Schrumpfverhältnis 2:1, Innendurchmesser bis 51,0 mm;
- Klasse D: Mittlere Wanddicke, Schrumpfverhältnis 3:1, Innendurchmesser bis 40,0 mm.
Schläuche dieses Typs werden üblicherweise in den folgenden Farben geliefert: schwarz, rot, grün, blau, weiß und grün/gelb.
Schlauchgrößen oder -farben, ausgenommen solche, die in dieser Norm besonders aufgeführt sind, können nach Kundenwünschen zur Verfügung gestellt werden. Diese Typen müssen als mit dieser Norm in Einklang angesehen werden, wenn sie die in den Tabellen 5, 6, 7 und 8 aufgeführten Anforderungen erfüllen, ausgenommen die Anforderungen an Maße und Masse.
Werkstoffe, die mit dieser Norm übereinstimmen, erfüllen ein bewährtes Leistungsniveau. Trotzdem sollte sich die Auswahl eines Werkstoffs durch einen Anwender für einen speziellen Anwendungsfall nach den tatsächlichen Anforderungen richten, die für eine angemessene Leistung im betreffenden Anwendungsfall nötig sind, und nicht nur auf dieser Spezifikation allein basieren.

Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 60684-3-216 VDE 0341-3-216:2014-10

Gegenüber DIN EN 60684-3-216 (VDE 0341-3-216):2014-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) die Temperatur, mit der der Schlauch vor der Prüfung (5 ± 1) min in einem Wärmeschrank mit Zwangsbelüftung geschrumpft werden soll, wurde von (150 ± 5) °C auf (200 ± 5) °C angehoben.