Cover VDE-AR-N 4400 Anwendungsregel:2019-07
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VDE-AR-N 4400 Anwendungsregel:2019-07

Messwesen Strom (Metering Code)

Art/Status: Anwendungsregel, gültig
Ausgabedatum: 2019 -07
VDE-Artnr.: 0400343

Inhaltsverzeichnis

Die in der VDE-AR-N 4400 beschriebenen Mindestanforderungen an die verwendeten Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme gelten für die Ausstattung von neuen Messstellen.
Beim Austausch einer bestehenden Messeinrichtung oder eines bestehenden Messsystems in einer Messstelle sind die aktuellen Mindestanforderungen ebenfalls einzuhalten. Dies gilt nicht beim Austausch von einzelnen Zusatzeinrichtungen wie Kommunikations-, Tarif- oder Steuereinrichtungen (z. B. im Rahmen einer Störungsbeseitigung), die nicht bisheriger Bestandteil eines Messsystems waren.
Die Errichtung von Messstellen erfolgt unter Berücksichtigung von § 22 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Es gelten die technischen Anschlussbedingungen des jeweiligen NB nach § 20 NAV "Technische Anschlussbedingungen".
Für diese VDE-Anwendungsregel ist die vom Lenkungskreis Zähl- und Messwesen gegründete Projektgruppe "Mindestanforderungen an Messstellenbetrieb und Messung" des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) zuständig.

Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
VDE-AR-N 4400 Anwendungsregel:2011-09

Gegenüber VDE-AR-N 4400 (VDE -AR-N 4400):2011-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Aktualisierung der Mindestanforderungen an Messeinrichtungen;
b) Berücksichtigung des Smart-Meter-Gateways (Generation 1) nach Messstellenbetriebsgesetz [4];
c) Präzisierung der Begriffe, insbesondere des Begriffes "Zählpunkt";
d) Definition der TAF-ID zur Identifikation von Messwerten;
e) Konkretisierung der Kennzeichnung von Messwerten mit Statusinformationen aus einem Smart-Meter-Gateway der Generation 1;
f) Integration des FNN-Hinweises "Bildung von vorläufigen Werten und Ersatzwerten für volatile Lasten und Einspeisungen";
g) Vorbereitung der Integration von Messkonzepten (Berechnung von virtuellen Zählpunkten).

Dieses Dokument wird folgenden, in Fettschrift gekennzeichneten, Fachgebiet(en) zugeordnet:

91 BAUWESEN. BAUSTOFFE
91.040 Gebäude. Bauwerke
91.060 Bauwerksteile
91.080 Baustrukturen
91.090 Außenkonstruktionen
91.120 Schutz von und in Gebäuden
91.140 Haustechnik
91.160 Beleuchtung
91.200 Bautechnologie

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