Cover DIN EN IEC 62954 VDE 0491-5-7:2022-04
größer

DIN EN IEC 62954 VDE 0491-5-7:2022-04

Kernkraftwerke

Warten – Anforderungen für Notfallschutzeinrichtungen

(IEC 62954:2019); Deutsche Fassung EN IEC 62954:2021
Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2022 -04
VDE-Artnr.: 0400354

Diese Norm beschreibt die Anforderungen an die Notfall-Reaktionseinrichtungen (en: Emergency Response Facilities, ERF) eines Kernkraftwerks, die im Fall des Ausfalls der elektrischen Energieversorgung, von Kühlungsfunktionen und Leittechnik, gegebenenfalls einschließlich der Hauptwarte, sowie bei Schwierigkeiten bezüglich der Zugänglichkeit der Anlage zu nutzen sind.
Die Notfall-Reaktionseinrichtung besteht aus der Zentrale für Notfallmaßnahmen (en: Emergency Response Centre, ERC), der Zentrale für die technische Unterstützung (en: Technical Support Centre, TSC) und der Zentrale für die Einsatzunterstützung (en: Operational Support Centre, OSC).
Die Norm legt Anforderungen für die Eigenschaften und die leittechnische Ausrüstung der Notfall-Reaktionseinrichtungen fest, um:
- die betrieblichen Maßnahmen innerhalb der Anlage im Hinblick auf Sicherheit und Strahlenschutz zu koordinieren;
- die Auslegung im Hinblick auf Überwachung der Umgebung, Beleuchtung, Stromversorgung und Zugangskontrolle der Notfall-Reaktionseinrichtung zu optimieren;
- die Erkennung und Auflösung möglicher Konflikte zwischen den herkömmlichen betrieblichen Hilfsmitteln und Hilfsmitteln für den Notfall zu verbessern (Hauptwarte/Notsteuerstelle und Notfall-Reaktionseinrichtung, Betriebspersonal und Notfallgruppen, betriebliche Anweisungen und Anweisungen für den Notfall);
- die Erkennung und die Verbesserung der möglichen Synergien zwischen den herkömmlichen und den Hilfsmitteln für den Notfall zu fördern.
Die Norm ist zur Anwendung auf neue Kernkraftwerke bestimmt, deren grundlegende Auslegung nach Veröffentlichung der Norm beginnt, aber sie kann ebenso zur Auslegung und Umsetzung von Notfall-Reaktionseinrichtungen in bestehenden Kernkraftwerken oder in anderen kerntechnischen Einrichtungen verwendet werden.
Die detaillierte Auslegung der Einrichtung liegt jedoch außerhalb des Anwendungsbereichs der Norm.
Die Norm legt nicht die Umstände (die Zustände des Reaktors, Gefährdungen und Grad der Gefährdung) fest, die zur Aktivierung von Notfallgruppen, zur Inbetriebnahme und dem Betrieb der Notfall-Reaktionseinrichtung führen. Diese Aspekte werden üblicherweise im Notfallplan des Kernkraftwerks behandelt. Die Übereinstimmung der Auslegung der Notfall-Reaktionseinrichtung mit dem Notfallplan des Kernkraftwerks wird allerdings in der Norm gefordert.