Cover VDE-AR-E 2757-10 Anwendungsregel:2015-04
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VDE-AR-E 2757-10 Anwendungsregel:2015-04

Technikunterstütztes Leben – Ambient Assisted Living (AAL)

Anforderungen für mobile Endgeräte, die für den Einsatz im AAL-Bereich vorgesehen sind

Art/Status: Anwendungsregel, gültig
Ausgabedatum: 2015 -04
VDE-Artnr.: 0700877

Inhaltsverzeichnis

Alltagsunterstützende Assistenz-Lösungen (AAL) umfassen Methoden, Konzepte, (elektronische) Systeme, Produkte sowie Dienstleistungen, welche das tägliche Leben der Menschen situationsabhängig und unaufdringlich unterstützen sollen. Die verwendeten Techniken und Technologien sind nutzerzentriert, also auf den Menschen ausgerichtet, und integrieren sich in dessen direktes Lebensumfeld. Die Technik passt sich folgerichtig an die Bedürfnisse des Nutzers an und nicht umgekehrt.
Ein AAL-System ist demnach zwingend nutzerzentriert und auf das Individuum ausgerichtet. Es integriert sich in dessen direktes Lebensumfeld. Die verwendete Technik kann modular und vernetzt aufgebaut sein, um eine Adaption an den individuellen Bedarf und das individuelle Umfeld zu ermöglichen, und durch eine integrative Sicht auf alle zur Verfügung stehenden Daten eine optimale Assistenz zu bieten. Sowohl stationäre, d. h. fest in die Umgebung installierte, als auch mobile Komponenten können in AAL-Systemen zum Einsatz kommen.
Um dem Nutzer Alltagsgerechte Assistenz-Lösungen ortsunabhängig zugänglich zu machen und Immobilien damit ausstatten zu können, bedarf es Standards für mobile Endgeräte. Diese Geräte ermöglichen den Benutzern zusätzlich, Dienste über mobile Anwendungen auch unterwegs zu nutzen.
Für diese VDE-Anwendungsregel ist der Arbeitskreis STD 1811.0.5 „Mobile Endgeräte - mobile Applikationen für AAL“ des Bereichs „Standardisierung“ des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. zuständig.