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DIN EN 60570 VDE 0711-300:2018-12

Elektrische Stromschienensysteme für Leuchten

(IEC 60570:2003, modifiziert + A1:2017); Deutsche Fassung EN 60570:2003 + A1:2018
Art/Status: Norm, zurückgezogen
Ausgabedatum: 2018 -12
VDE-Artnr.: 0701164
Ende der Übergangsfrist: 2023-01-15

Diese Internationale Norm gilt für Stromschienensysteme mit zwei oder mehr Leitern zum Anschluss von Leuchten an das elektrische Versorgungsnetz, die entweder aus:
- einem System mit einer Bemessungsspannung bis 440 V zwischen den Leitern (aktive Leiter), mit Schutzleiteranschlussstelle (Schutzklasse I) und einem Bemessungsstrom bis 16 A je Leiter oder
- einem SELV-System mit einer Bemessungsspannung bis 25 V AC oder 60 V DC ohne Schutzleiteranschlussstelle (Schutzklasse III) und einem Bemessungsstrom bis 25 A je Leiter,
- oder einer Kombination der beiden vorstehend genannten Systeme (gemischtes Stromschienensystem) für den gleichzeitigen Anschluss sowohl von Netzspannungsleuchten (Schutzklasse I oder II) als auch von aus einem SELV-Netz gespeisten Leuchten (Schutzklasse III), jedoch in unterschiedlichen Sektor-öffnungen (Netz oder SELV), bestehen.
Die Stromschienensysteme dürfen auch zur mechanischen Befestigung der Leuchten dienen.
Diese Norm gilt für Stromschienensysteme zur Montage auf, an oder abgehängt von Wänden und Decken in normalen Innenräumen. Diese Stromschienensysteme sind nicht für Räume bestimmt, in denen besondere Bedingungen herrschen, z. B. auf Schiffen, Verkehrsmitteln u. Ä. sowie in gefährdeten Bereichen, wo z. B. Explosionen auftreten können.

Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 60570 VDE 0711-300:2004-01

Gegenüber DIN EN 60570 (VDE 0711-300):2004-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Im Anwendungsbereich wurde nach 25 V der neue Text "AC oder 60 V DC" ergänzt;
b) in Abschnitt 7 wurde im dritten Absatz nach 25 V der neue Text "AC oder 60 V DC" ergänzt;
c) Bild 3 wurde erneuert;
d) die deutsche Fassung wurde in den Abschnitten 2 und 3 sowie im Anhang ZA an die aktuellen Standardsätze angepasst;
e) Anhang ZZ wurde ergänzt.