Cover DIN EN 60335-2-73 VDE 0700-73:2022-03
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DIN EN 60335-2-73 VDE 0700-73:2022-03

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke

Teil 2-73: Besondere Anforderungen für ortsfeste Heizeinsätze

(IEC 60335-2-73:2002, modifiziert + A1:2006 + A2:2009); Deutsche Fassung EN 60335-2-73:2003 + A1:2006 + A2:2009 + A11:2021
Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2022 -03
VDE-Artnr.: 0701361

Diese Norm behandelt die Sicherheit elektrischer ortsfester Heizeinsätze für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, die zur Installation in einem zur Atmosphäre hin offenen Wasserbehälter zum Erhitzen von Wasser auf eine Temperatur unterhalb seines Siedepunktes bestimmt sind. Die Bemessungsspannung beträgt nicht mehr als 250 V für Einphasen-Heizeinsätze und 480 V für andere Heizeinsätze.
Sie erkennt das international akzeptierte Niveau des Schutzes gegen Gefahren wie zum Beispiel solche elektrischer, mechanischer und thermischer Art sowie Brand- und Strahlungsgefahren von elektrischen Geräten an, die sachgemäß unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisungen betrieben werden.
Sie deckt auch ungewöhnliche Situationen ab, mit denen gleichwohl in der Praxis zu rechnen ist, und berücksichtigt die Art und Weise, in der elektromagnetische Phänomene den sicheren Betrieb von Geräten beeinflussen können.
Diese Norm gilt nicht für Geräte, die ausschließlich für industrielle Zwecke bestimmt sind, Geräte, die zur Verwendung in Räumen vorgesehen sind, in denen besondere Bedingungen vorherrschen, wie z.B. korrosive oder explosionsfähige Atmosphäre (Staub, Dampf oder Gas), Heizelemente, die in Geräten eingebaut sind, wie Geräte zum Erhitzen von Flüssigkeiten (IEC 60335-2-15), Warmwassererwärmer (IEC 60335-2-21), Durchflusserwärmer (IEC 60335-2-35), Aquarienheizgeräte (IEC 60335-2-55), ortsveränderliche Tauchheizgeräte (IEC 60335-2-74) und Motorvorwärmer, z. B. für Autos und Busse.

Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 60335-2-73 VDE 0700-73:2010-07

Gegenüber DIN EN 60335-2-73 (VDE 0700-73):2010-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Die CLC-Änderung A11 enthält im Anwendungsbereich die Altersangaben für Kinder und weist auf schutzbedürftige Personen hin.

Dieses Dokument wird folgenden, in Fettschrift gekennzeichneten, Fachgebiet(en) zugeordnet:

91 BAUWESEN. BAUSTOFFE
91.040 Gebäude. Bauwerke
91.060 Bauwerksteile
91.080 Baustrukturen
91.090 Außenkonstruktionen
91.120 Schutz von und in Gebäuden
91.140 Haustechnik
91.160 Beleuchtung
91.200 Bautechnologie

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