Cover DIN EN IEC 60335-2-90 VDE 0700-90:2023-03
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DIN EN IEC 60335-2-90 VDE 0700-90:2023-03

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke

Teil 2-90: Besondere Anforderungen für gewerbliche Mikrowellenkochgeräte

(IEC 60335-2-90:2015 + A1:2019); Deutsche Fassung EN IEC 60335-2-90:2021 + A1:2021
Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2023 -03
VDE-Artnr.: 0701444

Diese Internationale Norm behandelt: • die Sicherheit von Mikrowellenkochgeräten mit einer Tür zur/zum Muffel/Anwendungsraum, die für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind und deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte, die zwischen einer Phase und dem Neutralleiter angeschlossen werden, und 480 V für andere Geräte beträgt; • die Sicherheit von kombinierten Mikrowellenkochgeräten mit einer Tür zur/zum Muffel/Anwendungsraum, die Anforderungen dafür sind in Anhang AA enthalten; • die Sicherheit von Mikrowellenkochgeräten ohne Tür zur/zum Muffel/Anwendungsraum und mit Fördereinrichtungen, die nur für den gewerblichen Gebrauch zum Erwärmen von Speisen und Getränken bestimmt sind. Die Anforderungen dafür sind in Anhang BB enthalten. Diese Norm behandelt auch Mikrowellenkochgeräte, die für den Gebrauch auf Schiffen bestimmt sind, für die Anhang EE gilt. Diese Norm berücksichtigt so weit wie möglich die Anforderungen in IEC 60364, damit ein Gerät in Übereinstimmung mit den Errichtungsbestimmungen für Niederspannungsanlagen installiert werden kann. Nationale Errichtungsbestimmungen können jedoch unterschiedlich sein. Diese Norm behandelt die Sicherheit von Mikrowellenkochgeräten mit einer Tür zur/zum Muffel/Anwendungsraum, die für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind und deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte, die zwischen einer Phase und dem Neutralleiter angeschlossen werden, und 480 V für andere Geräte beträgt.

Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 60335-2-90 VDE 0700-90:2011-05

Gegenüber DIN EN 60335-2-90 (VDE 0700-90):2011-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) eine Angabe in 7.12 wird angewendet für Geräte, die für den Einsatz in gewerblich genutzten Straßenfahrzeugen bestimmt sind; b) eine Angabe in 7.12 wird angewendet in Bezug auf die Reinigung des Gerätes mit einem Wasserstrahl; c) der Ersatz von 22.103, 22.104 und 22.105 erlaubt Türverriegelungen mit zumindest einer verstecken Türverriegelung und als Alternative auch Türverriegelungssysteme ohne eine versteckt eingebaute Türverriegelung; d) Anforderungen für Geräte für den Einbau in gewerblich genutzte Straßenfahrzeuge wurden hinzugefügt; e) ein Anhang zu Stückprüfungen wurde hinzugefügt.