Cover DIN EN IEC 60335-2-62 VDE 0700-62:2023-04
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DIN EN IEC 60335-2-62 VDE 0700-62:2023-04

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke

Teil 2-62: Besondere Anforderungen für elektrische Spülbecken für den gewerblichen Gebrauch

(IEC 60335-2-62:2019); Deutsche Fassung EN IEC 60335-2-62:2022
Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2023 -04
VDE-Artnr.: 0701447

Diese Norm behandelt die Sicherheit von elektrisch betriebenen gewerblichen Spülbecken zum Spülen von Geschirr, Besteck, Essstäbchen, Gefäßen und ähnlichen Gegenständen, die in Großküchen verwendet werden, wobei ihre Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte beträgt, die zwischen einem Außenleiter und dem Neutralleiter angeschlossen werden, und 480 V für andere Geräte. Diese Norm erkennt das international akzeptierte Niveau des Schutzes gegen Gefahren wie zum Beispiel solche elektrischer, mechanischer und thermischer Art sowie Brand- und Strahlungsgefahren von elektrischen Geräten an, die sachgemäß unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisungen betrieben werden. Sie deckt auch ungewöhnliche Situationen ab, mit denen gleichwohl in der Praxis zu rechnen ist, und berücksichtigt die Art und Weise, in der elektromagnetische Phänomene den sicheren Betrieb von Geräten beeinflussen können. Diese Norm gilt nicht für Geräte, die hauptsächlich zum Sterilisieren nach klinischen Normen bestimmt sind, Spülmaschinen für den gewerblichen Gebrauch (siehe IEC 60335-2-58), Geräte, die ausschließlich für industrielle Zwecke bestimmt sind, Geräte und die zur Verwendung in Räumen vorgesehen sind, in denen besondere Bedingungen vorherrschen, wie z. B. korrosive oder explosionsgefährdete Bereiche (Staub, Dampf oder Gas).

Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 60335-2-62 VDE 0700-62:2008-12

Gegenüber DIN EN 60335-2-62 (VDE 0700-62):2008-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) neue spezifische Werte für Temperaturen für zugängliche Teile und Wasser; b) Anpassung an die IEC 60335-1, Ausgabe 5, und ihre Änderungen 1 und 2; c) Anwendung der Prüfspitze 12 für die Überprüfung des Zugangs zu unter Spannung stehenden Teilen (8.101); d) Verwendung einer speziellen Prüfspitze für die Messung der Temperatur von zugänglichen Oberflächen (11.3); e) Änderung des Ableitstroms, für Geräte mit einer Leistungsaufnahme von weniger als 1 kW (13.2); f) Hinzufügung spezifischer Anforderungen an die Art der Schrauben, die für elektrische Verbindungen und Erdungsanschlüsse verwendet werden (Klausel 28); g) Hinzufügung eines informativen Anhangs P über Ableitströme für Geräte in tropischen Klimazonen.