Cover DIN EN 50288-12-1 VDE 0819-12-1:2018-04
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DIN EN 50288-12-1 VDE 0819-12-1:2018-04

Mehradrige metallische Daten- und Kontrollkabel für analoge und digitale Übertragung

Teil 12-1: Rahmenspezifikation für geschirmte Kabel für Frequenzen von 1 MHz bis 2 000 MHz – Kabel für Horizontal- und Steigbereich;

Deutsche Fassung EN 50288-12-1:2017
Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2018 -04
VDE-Artnr.: 0800475

Inhaltsverzeichnis

Diese Rahmenspezifikation bezieht sich auf EN 50288-1, Mehradrige metallische Daten- und Kontrollkabel für analoge und digitale Übertragung. Sie behandelt geschirmte Kabel für Frequenzen bis zu 2 000 MHz, die in Rechenzentren, im Horizontal- und Steigbereich für Informationstechnik und in allgemeinen Verkabelungssystemen zu verwenden sind. Die elektrischen, mechanischen, übertragungstechnischen und umgebungsbedingten Leistungseigenschaften der Kabel sind bezüglich ihrer Referenzprüfverfahren detailliert aufgeführt. Diese Rahmenspezifikation muss zusammen mit EN 50288-1 gelesen werden, die die wesentlichen Festlegungen für ihre Anwendung enthält.
Der Leiter muss aus massivem Kupfer sein und muss die Anforderungen von EN 50288-1 erfüllen, der Leiter muss aus reinem Kupfer sein (mit oder ohne Metallüberzug). Die Isolierung muss aus einem geeigneten Material nach dem entsprechenden Teil von EN 50290-2 gefertigt sein. Die Verseilelemente müssen Paare oder Vierer sein. Sofern nicht anders festgelegt, ist die Aderkennzeichnung in IEC 60189-2 oder IEC 60708 angegeben, je nachdem, welche Norm zutrifft. Die Farben müssen die Anforderungen von EN 50288-1 erfüllen. Gegebenenfalls muss die Abschirmung der Verseilelemente nach EN 50288-1 erfolgen. Bei Verwendung eines Geflechts muss die Mindestbedeckung (für mechanische Zwecke) 60 % betragen. Bei Verwendung einer Folie und eines Geflechts muss die Mindestbedeckung des Geflechts (für mechanische Zwecke) 30 % betragen. Die Bedeckung ist in EN 50290-2-1 festgelegt. Die Verseilelemente müssen lagen- oder bündelverseilt sein, um die Kabelseele zu bilden. Die Abschirmung der Kabelseele muss nach EN 50288-1 durchgeführt werden. Bei Verwendung eines Geflechts muss die Mindestbedeckung (für mechanische Zwecke) 60 % betragen. Bei Verwendung einer Folie und eines Geflechts und/oder wenn eine Folie über Verseilelementen/der Kabelseele verwendet wird, muss die Mindestbedeckung des Geflechts (für mechanische Zwecke) 30 % betragen. Die Bedeckung ist in EN 50290-2-1 festgelegt. Der Kabelmantel muss aus einem geeigneten Material nach dem entsprechenden Teil von EN 50290-2 gefertigt sein.