Cover DIN EN IEC 55016-1-1 VDE 0876-16-1-1:2020-09
größer

DIN EN IEC 55016-1-1 VDE 0876-16-1-1:2020-09

Anforderungen an Geräte und Einrichtungen sowie Festlegung der Verfahren zur Messung der hochfrequenten Störaussendung (Funkstörungen) und Störfestigkeit

Teil 1-1: Geräte und Einrichtungen zur Messung der hochfrequenten Störaussendung (Funkstörungen) und Störfestigkeit – Messgeräte

(CISPR 16-1-1:2019); Deutsche Fassung EN IEC 55016-1-1:2019
Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2020 -09
VDE-Artnr.: 0800682

Diese Norm enthält die deutsche Fassung der EN IEC 55016-1-1:2019 und ist identisch mit der deutschen Übersetzung der fünften Ausgabe der Internationalen Norm CISPR 16-1-1 (Ausgabe 2019-05).
Gegenüber der DIN EN 55016-1-1 (VDE 0876-1-1):2015-05 wurden die normativen Festlegungen dahingehend umstrukturiert, dass die Festlegungen, die für alle erfassten Messempfänger gelten, in einem neuen gemeinsamen Abschnitt 4 untergebracht werden. Das heißt, der Abschnitt 4 dient nun der Beschreibung der grundlegenden Eigenschaften der Messempfänger. Diese betreffen: Anforderungen an das Spannungs-Stehwellenverhältnis für die Eingangsimpedanz des Messempfängers, die Messgenauigkeit bei Sinusspannungen, die Selektionskurve bzw. der Durchlassbereich, die Bandbreite des Messempfängers, die Grenzabweichung der Frequenzeinstellung, die Störfestigkeit bei der Zwischen- und der Spiegelfrequenz sowie die Nebenempfangs-Störfestigkeit, die Begrenzung von Intermodulationseffekten, die Begrenzung des Empfängerrauschens und von intern erzeugten Störgrößen, die Begrenzung der hochfrequenten leitungsgeführten und gestrahlten Aussendung des Messempfängers. Ferner wird im Abschnitt 4 festgelegt, dass Messempfänger, die auch zur Messung von diskontinuierlichen Störgrößen bzw. Knackstörgrößen vorgesehen sind, eine entsprechende Anschlussmöglichkeit für einen Knackstöranalysator haben müssen.
Die spezifischen Festlegungen für die einzelnen Arten von Messempfängern - mit Quasispitzenwert-detektor für Messungen im Frequenzbereich bis 1 GHz, mit Spitzenwertdetektor für Messungen im Frequenzbereich bis 18 GHz, mit Mittelwertdetektor für Messungen im Frequenzbereich bis 18 GHz sowie mit Effektivwert-Mittelwert-Detektor bzw. RMS-AV-Detektor für Messungen im Frequenzbereich bis 18 GHz -werden dann in den nachfolgenden Abschnitten 5 bis 8 gegeben. Die weiteren Abschnitt 9 und 10 enthalten dann die Festlegungen für die APD-Messfunktion (APD: Amplitudenwahrscheinlichkeitsverteilung) und den Knackstöranalysator.
Ferner wurde ein neuer Anhang K mit Festlegungen zur Verifizierung der HF-Impulse aufgenommen. Die Festlegungen des Anhangs K betreffen die Kalibrierung von Messempfängern wie z. B. Funkstörmessempfänger und Spektrumanalysatoren. Die benötigten Definitionen der Begriffe Kalibrierung, Verifizierung, Einstellung (von Messgeräten), Korrektur und (metrologische) Rückverfolgbarkeit wurden ebenfalls in der vorliegenden Norm aufgenommen, wobei als Quelle das Internationale Wörterbuch der Metrologie dient.
Die Kalibrierung der Messgeräte dient dazu, diese in die Lage zu versetzen, Messergebnisse zu erzeugen, deren Unsicherheit im erwarteten bzw. in dem durch die CISPR-Festlegungen beschriebenen Bereich liegt. Ferner sollen die Messergebnisse auf national oder international anerkannte Normen bzw. Standards rückführbar sein, was ebenfalls eine entsprechende Kalibrierung der Messgeräte voraussetzt. Im Rahmen der Kalibrierung werden die relevanten Parameter des Messgeräts bestimmt, die dann anschließend mit den vorgegebenen Werten verglichen werden, um zu zeigen, ob das Gerät seine Spezifikation einhält. Für die Kalibrierung dient das Verfahren, das vom Hersteller des Messgeräts verwendet wurde, als Grundlage. Wenn ein Verfahren, das sich vom Kalibrier- oder Verifizierungsverfahren des Herstellers unterscheidet, in Übereinstimmung mit der CISPR 16-1-1 verwendet wird, muss dessen Gültigkeit nachvollziehbar gezeigt werden, und im Kalibrierschein muss angegeben werden, dass das verwendete Verfahren vom Kalibrierverfahren, das vom Hersteller definiert wurde, abweicht. Wenn beabsichtigt ist, dass nicht die komplette Funktionalität des Messgeräts in Anspruch genommen wird, kann unter bestimmten Bedingungen auch eine partielle Kalibrierung ausreichen. Schließlich beschreibt der Anhang K auch die Fälle, die sich als Resultat der Kalibrierung ergeben können, und legt fest, wie diese Fälle zu interpretieren sind.
Gegenüber der vierten Ausgabe der CISPR 16-1-1 (Ausgabe 2015-09), die nicht als EN übernommen worden war, und in der 5. Ausgabe, deren deutsche Übersetzung hier vorliegt, der Anhang K um einen weiteren Abschnitt ergänzt, in dem ausgeführt wird, dass zum Nachweis der Übereinstimmung mit der CISPR 16-1-1 unter Verwendung des Kalibrierverfahrens des Herstellers die Festlegungen der Norm eingehalten werden müssen. Hierbei ist die Verwendung entweder des Kalibrierverfahrens des Herstellers oder des Verifizierungsverfahrens eines Kalibrierlabors zulässig, wobei die Auswahl des Verfahrens dem Ermessen des Anwenders unterliegt.
Weiterhin wurde ein Anhang L aufgenommen, der Verfahren zur Verifizierung der Amplitude der HF-Impulse beschreibt, bei denen der Effektivwert der Amplitude direkt gemessen wird.
Die CISPR 16-1-1 dient der Festlegung von Messgeräten zur Messung von hochfrequenten Störaussendungen (Funkstörgrößen).

Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 55016-1-1 VDE 0876-16-1-1:2015-05

Gegenüber DIN EN 55016-1-1 (VDE 0876-16-1-1):2015-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Aktualisierung der normativen Verweisungen im Abschnitt 2;
b) Hinzufügung der Begriffe 3.13 bis 3.17, Streichung der Definition 3.10 symmetrische Spannung und Streichung der Definition der Messzeit beim Mittelwert- und beim Effektivwertdetektor und stattdessen Einführung der Definition der Messzeit beim Effektivwert-Mittelwert-Detektor beim Begriff 3.11 (vorher 3.12);
c) Umstrukturierung der Festlegungen der Norm, indem im Abschnitt 4 diejenigen Eigenschaften der Messgeräte festgelegt werden, die allen in den Anwendungsbereich dieser Norm fallenden Messgeräten gemeinsam sind, und die spezifischen Festlegungen für die einzelnen Arten von Messgeräten in den nachfolgenden Abschnitten untergebracht werden; dadurch bedingt kommt es auch zu Änderungen von Abschnitts-, Tabellen- und Bildnummern;
d) Streichung des ersten und Hinzufügung eines neuen zweiten Absatzes in 4.1;
e) in 4.2 Hinzufügung der neuen Tabelle 1 mit Angaben zum frequenzbereichs- und dämpfungsabhängigen Spannungs-Stehwellenverhältnis am Messempfängereingang;
f) in 4.3 Hinzufügung einer Angabe für die Grenzabweichung für die Messgenauigkeit bei Sinusspannungen im Frequenzbereich oberhalb 1 GHz;
g) Hinzufügung von 4.6 mit einer Festlegung zur Grenzabweichung für die Frequenzeinstellung des Messempfängers;
h) Streichung der Anmerkung 2 in Tabelle 6 (vorher Tabelle 2) in 5.2.2 (vorher 4.4.2);
i) Hinzufügung in 7.1 (vorher 6.1), dass Mittelwertdetektoren, die für CISPR-Konformitätsmessungen erforderlich sind, die Anforderungen nach CISPR 16-1-1:2015, Abschnitt 7 erfüllen müssen;
j) Änderung der Festlegungen in 7.3.1 (vorher 6.5.2);
k) Hinzufügung gleichlautender Anmerkungen in Tabelle 7, Tabelle 9 und Tabelle 14;
l) Änderung von Werten in 8.2 (vorher 7.2.2), Tabelle 10 (Tabelle 13);
m) Anpassung von 8.3.2 (vorher 7.5.2) an 7.3.1 (vorher 6.5.2), abgesehen von den Werten, und damit verbundene Erweiterung der Festlegungen;
n) Differenzierung der Informationen und Anforderungen in 10.1 (vorher 9.1) für die verschiedenen Arten von Knackstöranalysatoren;
o) Streichung in der Aufzählung in 10.2 (vorher 9.2), dass der Analysator mit einem Kanal zur Messung der Dauer und des Abstandes von Knacken ausgerüstet sein; der Eingang dieses Kanals muss mit dem ZF-Ausgang des Messempfängers verbunden sein;
p) Streichung der Tabelle B.1 in B.1.1 und Ersatz durch eine Verweisung auf die Festlegungen zur Impulsfläche und Pulsfrequenz, die im für die jeweiligen Detektorart gültigen Abschnitt gegeben werden;
q) Änderung bei den Festlegungen für Messempfänger mit Effektivwertdetektor und Hinzufügung einer Anmerkung in Abschnitt E.6;
r) Streichung der Anmerkung in Anhang I;
s) Änderung der Gleichung (J.3) in Abschnitt J.2;
t) Hinzufügung von Anhang K;
u) Hinzufügung von Anhang L;
v) Hinzufügung von neuen und Streichung von nicht mehr benötigten Literaturstellen bei den Literaturhinweisen.