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DIN EN IEC 62368-3 VDE 0868-3:2020-10

Einrichtungen für Audio/Video, Informations- und Kommunikationstechnik

Teil 3: Sicherheitsaspekte für Gleichstrom-Leistungsübertragung über Kommunikations-Kabel und Anschlüssen

(IEC 62368-3:2017); Deutsche Fassung EN IEC 62368-3:2020
Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2020 -10
VDE-Artnr.: 0800690

Dieser Teil der IEC 62368 gilt für Einrichtungen der Informationstechnik, die für die Speisung und die Aufnahme der Betriebsleistung (en: operating power) über Kommunikationskabel vorgesehen sind. Er umfasst insbesondere Anforderungen an Schaltkreise, die entworfen sind, um DC-Leistungen (en: dc power) von einer speisenden Einrichtung (en: PSE; power sourcing equipment) zu einer gespeisten Einrichtung (en: PD; powered device) zu übertragen. Diese Einrichtungen können Spannungen von ES1 bzw. ES2 oder in sehr speziellen Fällen Spannungspegel von ES3 verwenden.

Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 60950-21 VDE 0805-21:2003-12

Gegenüber DIN EN 60950-21 (VDE 0805-21):2003-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Der Anwendungsbereich wurde erweitert; er gilt für alle Einrichtungen der Kommunikationstechnik, die über Kommunikationskabel speisen oder gespeist werden;
b) die Begriffe „speisende Einrichtung“ und „gespeiste Einrichtung“ wurden hinzugefügt;
c) der Begriff „Telekommunikationsnetz“ wurde ersetzt durch „Kommunikationsnetz mit paarweise angeordnetem Leiter“;
d) Abschnitt 5 wurde hinzugefügt;
e) im Abschnitt 6 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Verweisungen geändert von DIN EN 60950 1 auf DIN EN 62368-1 (VDE 0868-1), Terminologie entsprechend DIN EN 62368-1 (VDE 0868-1), Gliederung entsprechend DIN EN 62368-1 (VDE 0868-1) nach Gefahrenarten, Energiequellen, Schutzvorrichtungen;
f) Titel wurde geändert in „Einrichtungen für Audio/Video, Informations- und Kommunikationstechnik – Teil 3: Sicherheitsaspekte für Gleichstrom-Leistungsübertragung über Kommunikations-Kabel und Anschlüssen“;
g) Anhang A wurde redaktionell überarbeitet;
h) die deutsche Fassung wurde in den Abschnitten 2 und 3 an die aktuellen Standardsätze angepasst.