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DIN EN IEC 60794-1-301 VDE 0888-100-301:2024-04

Lichtwellenleiterkabel

Teil 1-301: Fachgrundspezifikation – Grundlegende Prüfverfahren für Lichtwellenleiterkabel – Prüfverfahren für Kabelelemente – Biegeprüfung, Verfahren G1

(IEC 60794-1-301:2023); Deutsche Fassung EN IEC 60794-1-301:2023
Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2024 -04
VDE-Artnr.: 0800956

Dieser Teil von IEC 60794 beschreibt Prüfverfahren, die verwendet werden zur Festlegung einheitlicher Anforderungen an Lichtwellenleiter-Kabelelemente bezüglich der mechanischen Eigenschaft "Biegen". Dieses Dokument gilt für Lichtwellenleiterkabel (LWL-Kabel) für die Verwendung in Telekommunikationseinrichtungen und in Geräten, die ähnlichen Techniken dienen, sowie für Kabel, die eine Kombination aus Lichtwellenleitern und elektrischen Leitern enthalten. Die in dem Dokument enthaltene Formulierung „Lichtwellenleiterkabel“ kann auch LWL-Einheiten, Mikrorohr-LWL-Einheiten usw. umfassen. Der Zweck dieser Prüfung ist es, Kabelelemente für Spleißzwecke durch Bestimmung des Dämpfungsanstiegs eines LWL-Kabelelements (Faser, Band, Kernrohr, Breakout-Einheit usw.) zu beschreiben, wenn dieses in einer Spleißmuffe oder einer ähnlichen Einrichtung gebogen wird. Es gibt keine Einschränkungen im Anwendungsbereich des Dokuments. Gegenüber DIN EN IEC 60794-1-23 (VDE 0888-100-23):2020-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Referenzprüfverfahren IEC 60793-1-40 bezüglich des Prüfaufbaus entfernt; b) Angabe zur in der Bauartspezifikation festzulegenden Temperatur hinzugefügt; c) neuer Unterabschnitt hinzugefügt, der die im Bericht anzugebenden Einzelheiten enthält. Die Norm erhöht durch ihre Anwendung die Investitionssicherheit für Hersteller und Anwender und gibt Prüflaboren und Herstellern definierte Angaben zur Prüfung.

Gegenüber DIN EN IEC 60794-1-23 (VDE 0888-100-23):2020-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Referenzprüfverfahren IEC 60793-1-40 bezüglich des Prüfaufbaus entfernt;
b) Angabe zur in der Bauartspezifikation festzulegenden Temperatur hinzugefügt;
c) neuer Unterabschnitt hinzugefügt, der die im Bericht anzugebenden Einzelheiten enthält.