Cover DIN EN 50288-8 VDE 0819-8:2012-09
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DIN EN 50288-8 VDE 0819-8:2012-09

Mehradrige metallische Daten- und Kontrollkabel für analoge und digitale Übertragung

Teil 8: Spezifikation für Typ 1 Kabel bis 2 MHz;

Deutsche Fassung EN 50288-8:2012
Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2012 -09
VDE-Artnr.: 0819063

Inhaltsverzeichnis

Dieser Teil der Normreihe 50288 enthält Festlegungen für 1- bis 7-paarige Netzwerk- und Kontrollkabel für die analoge und digitale Fernübertragung sowie die entsprechenden Definitionen und Anforderungen. Sie gilt für Innenkabel bis 2 MHz, die als Typ 1 Kabel in Klein- und Heimbüros (SOHO) verwendet werden. Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN 50288-1:2003, Abschnitt 3.
Im Kapitel Kabelkonstruktion wird ausgeführt, dass der Leiter aus massivem Kupfer bestehen und den Anforderungen nach EN 50288-1:2003, 4.1, entsprechen muss. Der Leiter muss blank oder metallbeschichtet sein. Der Nenndurchmesser des Leiters muss zwischen 0,4 mm und 0,8 mm betragen. Konstruktionen mit „kupferkaschierten“ Leitern entsprechen nicht den Anforderungen. Die Isolierung des Leiters muss aus Polyolefin, massiv oder verzellt, oder einer Polyolefin-Mischung (z. B. foam skin) nach EN 50290-2-23 bestehen. Das Verseilelement muss ein Paar sein. Es muss mindestens 5 Verdrillungen pro Meter aufweisen.
Für die Kennzeichnung der Verseilelemente gilt, sofern nicht anders festgelegt, die Farbkennzeichnung nach IEC 60189-2 oder EN 60708, wie jeweils zutreffend. Die Farben müssen den Anforderungen nach EN 50288-1:2003, 4.4, entsprechen. Bei der Schirmung der Verseilelemente muss, sofern zutreffend, die Schirmung der Verseilelemente EN 50288-1:2003, 4.5, entsprechen. Wenn ein Geflecht verwendet wird, muss die Geflechtsbedeckung (aus mechanischen Gründen) mindestens 60 % betragen. Wenn eine Folie und ein Geflecht verwendet werden, muss die Geflechtsbedeckung (aus mechanischen Gründen) mindestens 30 % betragen. Die Bedeckung ist in EN 50290 1 2 festgelegt.
Beim Kabelaufbau müssen die Verseilelemente in konzentrischen Lagen oder in Bündeln verseilt sein, um die Kabelseele zu bilden. Die Anzahl der Adern muss 1 bis 7 verdrillten Paaren entsprechen. Die Füllstoffe müssen, falls gefordert, die Zwickel zwischen den Verseilelementen lückenlos mit einer Masse füllen, die die Ausbreitung von Wasser im Kabel verhindert. Die Füllmasse muss die Anforderungen nach EN 50290-2-28 erfüllen. Bei der Verwendung von Zwickelfüller müssen sie die Anforderungen nach EN 50288 1:2003, 4.8, erfüllen.
Die Kabelseele muss geschirmt sein. Für die Schirmung gilt, dass sie aus einem Aluminiumband im Verbund mit einem Kunststoffband und einem metallischen Beidraht bestehen darf, wobei das Metallband Kontakt zum Beidraht hat. Eine Schutzbewicklung darf unter oder/und über dem Schirm angebracht sein. Der Durchmesser des Beidrahts muss mindestens 0,4 mm betragen. Wenn Schutzwicklungen (Seelenbewicklung) verwendet werden, müssen sie EN 50288-1:2003, 4.11, entsprechen. Der Kabelmantel muss aus einem geeigneten Material nach dem entsprechenden Teil von EN 50290-2 bestehen.
Im Kaptitel Prüfverfahren und Anforderungen für das Kabel werden die elektrische Prüfungen, die mechanischen Prüfungen, die Prüfungen auf Umgebungseinflüsse und die Prüfverfahren zum Brandverhalten behandelt. Bei den elektrischen Prüfungen wird insbesondere auf die Gleichstrom- und Niederfrequenzmessungen und die elektrische und übertragungstechnische Messungen bei Hochfrequenz eingegangen.
Dieses Dokument ist zusammen mit der Fachgrundspezifikation EN 50288-1 (VDE 0819-1) zu verwenden.