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E DIN EN IEC 62282-3-200 VDE 0130-3-200:2025-02

Brennstoffzellentechnologien

Teil 3-200: Stationäre Brennstoffzellen-Energiesysteme – Leistungskennwerteprüfverfahren

(IEC 105/1016/CDV:2023); Deutsche und Englische Fassung prEN IEC 62282-3-200:2023
Art/Status: Norm-Entwurf, gültig
Ausgabedatum: 2025 -02   Erscheinungsdatum: 2025-01 -31
VDE-Artnr.: 1100813
Ende der Einspruchsfrist: 2025-03-31

Dieses Dokument gilt für alle Arten von stationären Brennstoffzellen, wie beispielsweise Polymerelektrolyt-, Schmelzkarbonat-, Phosphorsäure- und Festoxid-Brennstoffzellen, sowie alkalische Brennstoffzellen. Es behandelt Prüfverfahren für die Leistungskennwerte dieser Systeme hinsichtlich Betriebs- und Umweltaspekten, wie beispielweise elektrischer Wirkungsgrad und Emission von Abgas unter festgelegten Betriebs- und Übergangsbedingungen.
Kleine stationäre Brennstoffzellen-Energiesysteme mit einer elektrischen Bemessungsleistungsabgabe von weniger als 10 kW werden vom Anwendungsbereich dieses Dokuments nicht erfasst (siehe hierfür IEC 62282-3-201).
Dieses Dokument beschreibt ausschließlich Typprüfungen - Stückprüfungen werden weder gefordert noch beschrieben. Ferner werden keine Leistungsziele festgelegt. Die Themen elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und Sicherheitsanforderungen für die Prüfung von stationären Brennstoffzellen-Energiesystemen werden in diesem Dokument nicht behandelt.
Dieses Dokument beschreibt Betriebs- und Umweltaspekte der Leistungskennwerte von stationären Brennstoffzellen-Energiesystemen und kann beispielsweise von Herstellern und Zertifizierern solcher Systeme herangezogen werden.

Gegenüber DIN EN 62282-3-200 (VDE 0130-3-200):2016-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Überarbeitung der Einleitung;
b) Überarbeitung des Anwendungsbereichs (Abschnitt 1);
c) Überarbeitung der Begriffe (Abschnitt 3);
d) Überarbeitung von Tabelle 1;
e) Überarbeitung von Bild 3;
f) Überarbeitung der Messverfahren (7.3);
g) Überarbeitung der Prüfung des Wirkungsgrades (9.2);
h) Überarbeitung der Prüfung der Kennwerte des elektrischen und thermischen Leistungsverhaltens (9.3);
i) Überarbeitung der Prüfung des Anfahr- und Abschaltverhaltens (9.4);
j) Überarbeitung von Anhang C.