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E DIN ISO 20041-2 VDE 0493-1-41-2:2024-05

Tritium- und Kohlenstoff-14-Aktivität in gasförmigen Ableitungen kerntechnischer Anlagen

Teil 2: Bestimmung der Aktivität von Tritium und Kohlenstoff-14 mittels Gaswaschflaschen

(ISO/CD 20041-2:2023); Text Deutsch und Englisch
Art/Status: Norm-Entwurf, gültig
Ausgabedatum: 2024 -05   Erscheinungsdatum: 2024-04 -19
VDE-Artnr.: 1400553
Ende der Einspruchsfrist: 2024-06-19

Ableitungen aus kerntechnischen Einrichtungen unterliegen regulatorischen Anforderungen, die von den Aufsichtsbehörden festgelegt werden. Eine genaue Kontrolle der Ableitungen ist im Rahmen von Ableitungsgenehmigungen mit dem Wasser und der Luft im Anlagenbetrieb implementiert. Diese Kontrolle wird ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Einrichtung während ihrer gesamten Laufzeit durchgeführt.
Der Rückbau dieser kerntechnischen Anlagen erzeugt ebenfalls flüssige und gasförmige Ableitungen, die vor ihrer Freisetzung charakterisiert und quantifiziert werden sollten.
Tritium und Kohlenstoff-14 sind üblicherweise in den gasförmigen Ableitungen von Kernkraftwerken oder anderen kerntechnischen Anlagen vorhanden. DIN ISO 2889 (VDE 0493-1-2889) legt die Verfahren zur Probenentnahme von luftgetragenen Stoffen aus den Fortluftkaminen kerntechnischer Einrichtungen fest. Allerdings wird dort die Probenentnahme von Tritium und Kohlenstoff-14 lediglich in den informativen Anhängen H und K behandelt.
Die Normenreihe DIN ISO 20041 geht hier weiter, indem detaillierte Vorgaben für die Probenentnahme, Probenaufbereitung und Berechnungen festgelegt werden, die für die Bestimmung von Tritium- und Kohlenstoff-14-Emissionen spezifisch sind.
- DIN ISO 20041-1 deckt die Probenentnahmeverfahren für Tritium und Kohlenstoff-14 ab;
- DIN ISO 20041-2 behandelt die Aktivitätsanalyse von Tritium und Kohlenstoff-14 nach der Probenentnahme mittels Gaswaschflaschen;
- die künftige DIN ISO 20041-3 wird sich mit der Aktivitätsanalyse von auf einem Molekularsieb gesammeltem Tritium und Kohlenstoff-14 befassen.
Diese Norm gilt nicht für die Tritium- und Kohlenstoff-14-Aktivitätskonzentrationen in der Umgebungsluft, z. B. in der Nähe von kerntechnischen Einrichtungen.
Die Vorschriften über die Rechenschaftspflicht bezüglich der abgeleiteten Aktivitäten, die für die Erstellung aufsichtsrechtlicher Meldungen notwendig sind, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm und unterliegen der Verantwortung der zuständigen Behörden.