E DIN VDE V 0510-310 VDE V 0510-310:2026-06
Sekundärzellen und -batterien mit alkalischen oder anderen nicht-säurehaltigen Elektrolyten
Teil 310: Leistung und Haltbarkeit von Industriebatterien – Lithium-Ionen- und Natrium-Ionen-Batterien und -Module
Art/Status:
Norm-Entwurf,
gültig
Ausgabedatum: 2026 -06 Erscheinungsdatum:
2026-05 -22
VDE-Artnr.: 1500369
Ende der Einspruchsfrist:
2026-09-22
Dieses Dokument beschreibt die Prüfverfahren und Berechnungsmethoden für Leistung und Haltbarkeit von Lithium-Ionen- und Natrium-Ionen-Industriebatterien, Batteriepacks und Batteriemodule. Dieses Dokument berücksichtigt die am besten geeignete Metrik auf der Grundlage der Anwendung für die elektrische Leistung zwischen verschiedenen Modellen/Produkten auf dem Markt. Es spezifiziert Verfahren zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und Berechnungsmethoden zur Ermittlung von Leistungs- und Haltbarkeitswerten für: Bemessungskapazität (in Ah) und Kapazitätsverlust (in %); Leistung (in W) und Leistungsverlust (in %); Innenwiderstand (in O) und Innenwiderstandsanstieg (in %); Round-Trip-Wirkungsgrad und sein Verlust (in %); voraussichtliche Lebensdauer (Anzahl der Vollzyklen und Jahre).
Die Prüfungen in diesem Dokument gelten für Industriebatterien, Batteriepacks und Batteriemodule, die für die Anwendung in stationären Speichersystemen, Kommunikationsinfrastruktur, landwirtschaftlichen Tätigkeiten und industrielle Tätigkeiten bestimmt sind.
Wenn es Normen gibt, die Prüfbedingungen und Anforderungen für Batterien, Batteriepacks und Batteriemodule für spezielle Anwendungen festlegt und im Widerspruch zu diesem Dokument stehen, haben diese Vorrang (z. B. Flurförderzeuge).
Beispiele für Anwendungen, deren Batterien in den Anwendungsbereich dieser Vornorm fallen: Stationäre Anwendungen: Telekommunikation, Batterien von stationären Speichersystemen, unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV), Notstromversorgungen und ähnliche Anwendungen (z. B. tragbare Speichersysteme, die nur im stationären Modus betrieben werden). Mobilitätsanwendungen: Flurförderzeuge (einschließlich fahrerloser Fahrzeuge), Golfwagen, Eisenbahnen und Schiffe, ausgenommen Straßenfahrzeuge.
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