Cover E DIN IEC 60335-2-3 VDE 0700-3:2022-08
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E DIN IEC 60335-2-3 VDE 0700-3:2022-08

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke

Teil 2-3: Besondere Anforderungen für elektrische Bügeleisen

(IEC 61/6440/CDV:2022); Text Deutsch und Englisch(IEC 61/6440/CDV:2022); Text Deutsch und Englisch
Art/Status: Norm-Entwurf, gültig
Ausgabedatum: 2022 -08   Erscheinungsdatum: 2022-07 -08
VDE-Artnr.: 1701794
Ende der Einspruchsfrist: 2022-09-08

Dieser Norm-Entwurf behandelt die Sicherheit elektrischer Trockenbügeleisen und Dampfbügeleisen, einschließlich solcher mit getrenntem Wasserbehälter oder Boiler mit einem Fassungsvermögen nicht über 5 l, für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt, einschließlich mit Gleichstrom versorgten Geräten und batteriebetriebenen Geräten.
Dieser Norm-Entwurf erkennt das international akzeptierte Niveau des Schutzes gegen Gefahren wie zum Beispiel solche elektrischer, mechanischer und thermischer Art sowie Brand- und Strahlungsgefahren von elektrischen Geräten an, die sachgemäß unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisungen betrieben werden. Er deckt auch ungewöhnliche Situationen ab, mit denen gleichwohl in der Praxis zu rechnen ist, und berücksichtigt die Art und Weise, in der elektromagnetische Phänomene den sicheren Betrieb von Geräten beeinflussen können.
Dieser Norm-Entwurf gilt nicht für Bügelmaschinen und Bügelpressen (IEC 60335-2-44), Bügelbretter, Geräte, die ausschließlich für industrielle Zwecke bestimmt sind und Geräte, die zur Verwendung in Räumen vorgesehen sind, in denen besondere Bedingungen vorherrschen, wie z. B. korrosive oder explosionsgefährdete Bereiche (Staub, Dampf oder Gas).

Gegenüber DIN EN 60335-2-3 (VDE 0700-3):2021-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Angleichung an IEC 60335-1:2020;
b) Streichung oder Umwandlung einiger Anmerkungen in normativen Text (Abschnitt 1, 5.2, 21.101);
c) Ergänzung von Temperaturgrenzwerten für äußere berührbare Oberflächen (3.6.103, 11.3, 11.8);
d) Präzisierung von Oberflächen, die beim Fassen eines Handgriffs wahrscheinlich berührt werden (22.13);
e) Präzisierung der Anwendbarkeit von 30.2.2 und 30.2.3 (30.2, 30.2.3).