Cover E DIN IEC 60335-2-16 VDE 0700-16:2022-10
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E DIN IEC 60335-2-16 VDE 0700-16:2022-10

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke

Teil 2-16: Besondere Anforderungen für Zerkleinerer von Nahrungsmittelabfällen

(IEC 61/6442/CDV:2022); Text Deutsch und Englisch
Art/Status: Norm-Entwurf, gültig
Ausgabedatum: 2022 -10   Erscheinungsdatum: 2022-09 -23
VDE-Artnr.: 1701796
Ende der Einspruchsfrist: 2022-11-23

Diese Norm behandelt die Sicherheit von elektrischen Nahrungsmittelabfällen-Zerkleinerern für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt. Nicht für den normalen Hausgebrauch bestimmte Geräte, die aber dennoch zu einer Gefahrenquelle für die Allgemeinheit werden können, z. B. Geräte, die von Laien in Läden, in Kleinbetrieben und in der Landwirtschaft verwendet werden, fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm.
Diese Norm erkennt das international akzeptierte Niveau des Schutzes gegen Gefahren wie zum Beispiel solche elektrischer, mechanischer und thermischer Art sowie Brand- und Strahlungsgefahren von elektrischen Geräten an, die sachgemäß unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisungen betrieben werden. Sie deckt auch ungewöhnliche Situationen ab, mit denen gleichwohl in der Praxis zu rechnen ist, und berücksichtigt die Art und Weise, in der elektromagnetische Phänomene den sicheren Betrieb von Geräten beeinflussen können.
Diese Norm gilt nicht für ortsveränderliche Zerkleinerer von Nahrungsmittelabfällen, Zerkleinerer von Nahrungsmittelabfällen im Verbrennungsverfahren, Geräte, die ausschließlich für industrielle oder gewerbliche Zwecke bestimmt sind, Geräte, die zur Verwendung in Räumen vorgesehen sind, in denen besondere Bedingungen vorherrschen, wie z. B. korrosive oder explosionsgefährdete Bereiche (Staub, Dampf oder Gas) und batteriebetriebene Geräte.

Gegenüber DIN EN 60335-2-16 (VDE 0700-16):2018-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Angleichung an IEC 60335-1:2020;
b) einige Anmerkungen wurden in normativen Text umgewandelt (1, 20.1, 22.104);
c) Grenzwerte für die Temperaturerhöhung von berührbaren Oberflächen (11).