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E DIN IEC 60335-2-5 VDE 0700-5:2025-10

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke

Teil 2-5: Besondere Anforderungen für Geschirrspülmaschinen

(IEC 61/7337/CDV:2024); Text Deutsch und Englisch
Art/Status: Norm-Entwurf, gültig
Ausgabedatum: 2025 -10   Erscheinungsdatum: 2025-09 -12
VDE-Artnr.: 1702088
Ende der Einspruchsfrist: 2025-11-12

Dieses Dokument behandelt die Sicherheit von elektrischen Geschirrspülern zum Reinigen und Spülen von Geschirr, Besteck und anderen Gebrauchsgegenständen für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt, einschließlich von mit Gleichstrom versorgten Geräten und batteriebetriebenen Geräten.
Für den normalen Hausgebrauch und ähnliche Zwecke bestimmte Geräte, die auch von Laien in Läden, in Kleinbetrieben und in der Landwirtschaft verwendet werden können, fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm. Wenn das Gerät dagegen gewerblich zum Reinigen und Spülen von Geschirr, Besteck und ähnlichen Gebrauchsgegenständen für kommerzielle Zwecke vorgesehen ist, wird das Gerät nicht als nur für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke angesehen.
Dieses Dokument gilt daher nicht für
– elektrische Geschirrspülmaschinen für den gewerblichen Gebrauch (IEC 60335-2-58);
– Geräte für industrielle Zwecke;
– Geräte zur Verwendung in Räumen, in denen besondere Bedingungen vorherrschen, wie korrosive oder explosionsfähige Atmosphäre (Staub, Dampf oder Gas).

Gegenüber DIN EN 60335-2-5 (VDE 0700-5):2021-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) der Text wurde an IEC 60335-1:2020 angepasst;
b) einige Anmerkungen wurden geändert oder in normativen Text umgewandelt (Abschnitt 1, 19.101, 20.102);
c) die Anwendung der Prüfsonde19 wurde eingeführt (8.1.1, 8.1.3, 20.2, B.22.3, B.4);
d) Ergänzung von Grenzwerten für die Oberflächentemperatur (Abschnitt 11);
e) Ergänzung einer Prüfung zur Bewertung der Undichtheit des Klarspülmittel-Vorratsbehälters (22.6);
f) Ergänzung von Anforderungen zur Verhinderung des gleichzeitigen Betriebs mehrerer Beladungen (22.105, Anhang R).