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E DIN EN IEC 60794-1-207 VDE 0888-100-207:2024-03

Lichtwellenleiterkabel

Teil 1-207: Fachgrundspezifikation – Grundlegende Prüfverfahren für Lichtwellenleiterkabel – Umweltprüfverfahren – Kernstrahlung, Verfahren F7

(IEC 86A/2384/CDV:2023); Deutsche und Englische Fassung prEN IEC 60794-1-207:2023
Art/Status: Norm-Entwurf, gültig
Ausgabedatum: 2024 -03   Erscheinungsdatum: 2024-02 -23
VDE-Artnr.: 1800840
Ende der Einspruchsfrist: 2024-04-23

Dieser Teil von IEC 60794 beschreibt Prüfverfahren, die der Aufstellung einheitlicher Anforderungen an Lichtwellenleiterkabel für die Umwelteigenschaft radioaktive Strahlung dienen. Dieses Dokument ist anwendbar für Lichtwellenleiterkabel (LWL-Kabel) für die Verwendung in Telekommunikationseinrichtungen und in Geräten, die ähnlichen Techniken dienen, sowie für Kabel, die eine Kombination aus Lichtwellenleitern und elektrischen Leitern enthalten.
Verfahren F7A bewertet die Beeinträchtigung des Betriebsverhaltens von Lichtwellenleiterkabeln in Umgebungsgrundstrahlung;
Verfahren F7B bewertet die Beeinträchtigung des Betriebsverhaltens von Lichtwellenleiterkabeln in schädlichen radioaktiven Umgebungen.
ANMERKUNG Der Begriff „Lichtwellenleiterkabel“ schließt in diesem Dokument auch LWL-Kabelelemente, Mikrorohr-LWL-Einheiten usw. ein.
Es gibt keine Einschränkungen im Anwendungsbereich des Dokuments.
Dieses Dokument erhöht durch seine Anwendung die Investitionssicherheit für Hersteller und Anwender, gibt Prüflaboren und Herstellern definierte Angaben zur Prüfung.

Gegenüber der 2022-09 zurückgezogenen Norm DIN EN IEC 60794-1-22 (VDE 0888-100-22):2019-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) die in IEC 60794-1-22:2017 enthaltene Umweltprüfung wird jetzt in der Normenreihe IEC 60794-1-2xx einzeln benummert. Jedes Prüfverfahren wird jetzt in einem einzelnen Dokument statt als Teil einer Gruppe von mehreren Prüfverfahren behandelt. Alle Einzelheiten zu Querverweisungen sind in IEC 60794-1-2 enthalten;
b) ausführlicher Inhalt zu Probe, Prüfaufbau, Verfahren, Anforderungen und festzulegenden Einzelheiten der Verfahren wird hinzugefügt.