Getrennte Fangeinrichtungen für Explosionsgeschützte Anlagen am Beispiel einer GDRM-Anlage

Konferenz: 7. VDE/ABB-Blitzschutztagung - 7. VDE/ABB-Fachtagung
15.11.2007 - 16.11.2007 in Neu-Ulm

Tagungsband: 7. VDE/ABB-Blitzschutztagung

Seiten: 4Sprache: DeutschTyp: PDF

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Autoren:
Knocke, D. (Ing. Elektrische Energietechnik, Anerkannter Sachkundiger EMV, HVI, Blitz u. Überspannungsschutz, 45329 Essen)
Kienlein, Manfred (DEHN + SÖHNE GmbH+Co.KG, 92318 Neumarkt)

Inhalt:
Technische Betriebssicherheit und Verfügbarkeit von Gasdruckregel- und Messanlagen (GDRM-Anlagen) sind die wesentlichen Voraussetzungen zur Sicherstellung der öffentlichen Gasversorgung. GDRM-Anlagen dienen dazu, den schwankenden Eingangsdruck auf einen für das nachgeschaltete Leitungsnetz der öffentlichen Gasversorgung konstanten Ausgangsdruck zu regeln und den Gasdurchfluss zu messen. Solche Anlagen bestehen aus dem Betriebsgebäude und den Außenanlagen. Im Betriebsgebäude sind Regler, Vorwärmer, Heizung und die elektrische Energie- und Leittechnik untergebracht. Im Bereich der Außenanlagen befinden sich Filter, Ausblasleitungen (nachfolgend Ausbläser genannt), die Fahrwegarmaturen mit den LSE (Leitungsschutzeinrichtungen) sowie den dazu gehörigen erdverlegten Kabel und Leitungen zur Netzversorgung und Steuerung. Die Anlage wird ohne ständiges Personal vor Ort betrieben und von der Betriebszentrale fernwirktechnisch geregelt und überwacht. Auftretende Störungen werden als Störmeldungen zur Leitzentrale übertragen. Eine GDRM-Anlage ist eine explosionsgefährdete Anlage (lt. Explosionsschutzdokument mit den Ex Zonen 1 und 2) und befindet sich direkt an der Ferngasleitung. Bei der Planung und Ausführung der technischen Modernisierung (Re-Investmaßnahme) einer GDRM- Anlage (Ex-Anlage) muss ganzheitlich die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) berücksichtigt und auch umgesetzt werden. Das heißt, dass zuerst ein Ex-Zonenplan zu erstellen oder der bestehende zu überarbeiten ist. Danach folgt die Betrachtung der möglichen Zündquellen nach EN 1127.