Telemonitoring in der Prävention – ein zukunftsweisendes Konzept zur Gewichtsreduktion bei Adipositas

Konferenz: Ambient Assisted Living - AAL - 3. Deutscher AAL-Kongress mit Ausstellung - Assistenzsysteme im Dienste des Menschen: zuhause und unterwegs
26.01.2010 - 27.01.2010 in Berlin

Tagungsband: Ambient Assisted Living - AAL

Seiten: 3Sprache: DeutschTyp: PDF

Persönliche VDE-Mitglieder erhalten auf diesen Artikel 10% Rabatt

Autoren:
Homberg, Benjamin (Medizin-Service – Institut für strategisches Marketing & Kommunikation im Gesundheitswesen, Wesel, Deutschland)
Baumann, Carolin; Kurzenberger, Petra; Korb, Harald (Vitaphone GmbH, Mannheim, Deutschland)
Latz, Volker (pronova BKK, Köln, Deutschland)

Inhalt:
Krankenkassen haben durch die GKV-Gesundheitsreform 2000 sowie durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) 2007 in §§ 20 und 20a SGB V wieder einen erweiterten Handlungsrahmen in der Prävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung erhalten. Dadurch ist es den Krankenkassen möglich, den Gesundheitszustand der Versicherten unter deren aktiver Beteiligung zu verbessern und gesundheitlichen Beeinträchtigungen frühzeitig und wirksam entgegenzuwirken, anstatt sie kostenintensiv zu kurieren. Gleichzeitig sieht das Jahressteuergesetz 2009 einen Steuerfreibetrag von 500 EUR pro Maßnahme vor, um Arbeitgeber zu motivieren, im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu tun. In diesem Kontext ist das von den Ford Werken und der pronova BKK (ehemals BKK Ford & Rheinland) initiierte Konzept „leicht erreicht!“ zu sehen. Mit den Partnern WeightWatchers, Deutsche Sporthochschule Köln und Vitaphone wird Versicherten der pronova BKK und Beschäftigten der Ford-Werke mit hochgradiger Adipositas ein einzigartiges kombiniertes Bewegungs- und Ernährungsprogramm zur Gewichtsreduktion angeboten. Dieses Programm ist ein besonders kluges Beispiel dafür, wie Kassen und Unternehmen – auch bei begrenzten Ressourcen – sinnvolle Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung betreiben können und darf mit Fug und Recht als „wegweisend“ bezeichnet werden.