BIA – Blitzschutz mit integrierter Absturzsicherung – Arbeitssicherheit am Dach und Synergie zum Blitzschutz

Konferenz: 10. VDE/ABB-Blitzschutztagung - Vorträge der 10. VDE/ABB-Fachtagung
24.10.2013 - 25.10.2013 in Neu Ulm, Deutschland

Tagungsband: 10. VDE/ABB-Blitzschutztagung

Seiten: 6Sprache: DeutschTyp: PDF

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Autoren:
Thumser, Stefan (OÖ. Blitzschutzgesellschaft m.b.H., Petzoldstraße 45-49, 4020 Linz, Österreich)

Inhalt:
Aufgrund der heute gültigen Rechtsgrundlagen bezüglich Arbeitnehmerschutz, muss der Schluss gezogen werden, dass die Objekteigentümer aber auch die Arbeitgeber die Verantwortung dafür tragen, alle Vorkehrungen zu treffen, um ein sicheres Arbeiten am Dach zu ermöglichen. Diese Verantwortung kann nicht unmittelbar an die ausführende Firma oder Dritte übertragen werden. Der Objekteigentümer hat Sorge dafür zu tragen, dass für alle Instandhaltungs-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten stationäre Absturzsicherungssysteme zu installieren sind. Da heute fast auf jedem Objekt Blitzschutzsysteme montiert werden, sollte der Vorteil von „BIA-Blitzschutz integrierten Absturzsicherungen“ für jede Projektnachrüstung auf eine Umsetzbarkeit geprüft und nach positivem Entscheid auch errichtet werden. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass Absturzsicherungssysteme entsprechende blitzschutztechnische Prüfnachweise aufweisen, wodurch eine Integration als aktiver Blitzschutzanlagenteil gemäß DIN EN 62305 Teil 3 möglich und zulässig wird. Folglich sollte in einem nachhaltigen Immobilienmanagement die Kostennutzenoptimierung im Zusammenspiel mit blitzschutzintegrierten Absturzsicherungen Einzug halten.