LWL Funktionserhalt nach DIN, IEC, EN und baurechtlich

Konferenz: Kommunikationskabelnetze 2014 - 21. ITG-Fachtagung
09.10.2014 - 10.10.2014 in Köln, Deutschland

Tagungsband: Kommunikationskabelnetze 2014

Seiten: 2Sprache: DeutschTyp: PDF

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Autoren:
Pardeyke, Peter (Dätwyler Cables GmbH, Auf der Roos 4-12, 65795 Hattersheim, Deutschland)

Inhalt:
In Deutschland wird der Funktionserhalt für elektrische Leitungsanlagen über die MLAR folgendermaßen definiert: „Die elektrischen Leitungsanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen müssen so beschaffen oder durch Bauteile abgetrennt sein, dass die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen im Brandfall ausreichend lang funktionsfähig bleiben (Funktionserhalt).“ Dazu gehören auch Brandmelde-, Sprachalarm- und Gebäudefunkanlagen. Gerade für diese sicherheitstechnischen Anlagen in großen Gebäudekomplexen, Campusanlagen oder Verkehrstunneln eignen sich Lichtwellenleiterkabel (LWL) hervorragend. Um die Kabel nicht brandschutzmäßig einhausen zu müssen, besteht die Möglichkeit, die Kabelanlage im Funktionserhalt auszuführen – wobei das Kabel selbst dem Feuer direkt ausgesetzt ist. Die internationalen Normen bzw. europäischen Normen beschreiben Prüfverfahren, die zu einer sogenannten „PH“- Klassifizierung führen. Dieses Prüfverfahren reicht jedoch nicht aus, um den baurechtlichen Funktionserhalt nachzuweisen.