Notwendigkeit von Blitzschutzsystemen und deren Prüfung

Konferenz: 11.VDE/ABBBlitzschutztagung - 11. VDE/ABB-Fachtagung
22.10.2015 - 23.10.2015 in Neu-Ulm, Deutschland

Tagungsband: 11.VDE/ABBBlitzschutztagung

Seiten: 8Sprache: DeutschTyp: PDF

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Autoren:
Schweble-Juch, Gabriele (Prüfsachverständige, Schweble-Juch Sachverständige GbR, Elektro Blitzschutz EMV, Brunnenweg 2, 85748 Garching, Deutschland)

Inhalt:
Im nachfolgenden Beitrag wird die Historie für die Nutzung von Blitzschutzanlagen dargestellt. So gab es bereits zu Kaisers Zeiten Feuerverordnungen (hier auf das Land des Tagungsortes: Bayern), später sogar als Bauordnungen benannt, in denen auf die Belange des Bauens und auf die Gefahr durch Blitzeinschlag und deren Verhinderung beschrieben wurden. In den rechtlichen Aspekten werden aus dem Bauordnungsgesetz die wichtigsten Artikel in Bezug auf das Blitzschutzsystem erläutert. Die Notwendigkeit von Blitzschutzsystemen wird jedoch noch in weiteren Anforderungen gefordert. Für die Baufertigungsstellung/Nutzungsaufnahme ist ein Brandschutznachweis zwingend erforderlich. Auch waren damals zu Kaisers Zeiten Sachverständige berufen worden, welche die Wirksamkeit und Betriebssicherheit von baulichen Anlagen prüfen mussten. Die Anforderungen zur Prüfung haben sich rechtlich verändert; der Prüfzyklus ist baulich u.a. auch in anderen Anforderungen unterschiedlich. Anhand von Beispielen wird aufgezeigt, mit welcher Problematik sich Planer, Errichter und letztendlich Prüf-/Sachverständige konfrontieren müssen, da bereits in Brandschutznachweisen Anforderungen getroffen werden oder nicht getroffen werden, die im Nachhinein die Begründung zur Errichtung eines Blitzschutzsystems erschweren. Des Weiteren wird die Notwendigkeit von Blitzschutzsystemen an bestehenden Gebäuden oft nicht aus dem vorbeugenden Brandschutz betrachtet.