Blitzschutz im Baurecht - Planung, Ausführung und Prüfung von Blitzschutzsystemen aus baurechtlicher Sicht

Konferenz: 14. VDE Blitzschutztagung - 14. VDE Blitzschutztagung
07.10.2021 - 08.10.2021 in online

Tagungsband: VDE-Fb. 77: 14. VDE Blitzschutztagung

Seiten: 4Sprache: DeutschTyp: PDF

Autoren:
Messerer, Joseph (Leitender Branddirektor a. D., Ingenieurbüro Joseph Messerer, München, Deutschland)

Inhalt:
Sonderbauten – aber auch Standardbauten, die vom Brandschutzkonzept der Bauordnung abweichen - erreichen die bauordnungsrechtliche Schutzziele oftmals nur mit Hilfe sicherheitstechnischer Einrichtungen und Anlagen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Anlagen dauernd wirksam und betriebssicher sind. Technische Anlagen unterliegen jedoch einerseits im Laufe der Zeit einer gewissen „Alterung“; d. h., dass Teile der Anlagen nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren und somit die Anlagen ausfallen können. Die Schutzziele des Baurechts werden dann nicht mehr erfüllt. Andererseits wird im Laufe der Zeit eine bauliche Anlage immer wieder geändert. Diese Änderungen können erhebliche Auswirkungen auf die sicherheitstechnischen Anlagen haben. Es ist deshalb erforderlich, dass diese Anlagen vor Aufnahme der Nutzung, unverzüglich nach einer Änderung und turnusgemäß auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden müssen. Dies betrifft auch Blitzschutzanlagen, sofern sie aus baurechtlicher Sicht erforderlich sind.