Cover DIN EN IEC 62282-3-100 VDE 0130-3-100:2020-09
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DIN EN IEC 62282-3-100 VDE 0130-3-100:2020-09

Brennstoffzellentechnologien

Teil 3-100: Stationäre Brennstoffzellen-Energiesysteme – Sicherheit

(IEC 62282-3-100:2019); Deutsche Fassung EN IEC 62282-3-100:2020
Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2020 -09
VDE-Artnr.: 0100587

Dieser Teil der IEC 62282 gilt für stationäre, fabrikgefertigte komplette Brennstoffzellen-Energiesysteme oder für Brennstoffzellen-Energiesysteme, die vor Ort aus fabrikgefertigten integrierten Baugruppen zusammengefügt werden. Diese Brennstoffzellen-Energiesysteme erzeugen Strom durch elektrochemische Reaktionen.
Diese Norm gilt unter anderem für Systeme,
- die dafür vorgesehen sind, direkt oder mittels eines Schalters an das elektrische Netz oder an ein elektrisches Inselnetz angeschlossen zu werden;
- die Wechselstrom (AC) oder Gleichstrom (DC) abgeben;
- mit und ohne Wärmerückgewinnung.

Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 62282-3-100 VDE 0130-3-100:2012-12

Gegenüber DIN EN 62282-3-100 (VDE 0130-3-100):2012-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Aufgliederung des Unterabschnitts 4.2 „Physische Umgebungs- und Betriebsbedingungen“;
b) Aufgliederung des Unterabschnitts 4.5 „Druckgeräte und Verrohrung“;
c) Aufgliederung des Unterabschnitts 4.6 „Schutz vor Brand und Explosionsgefährdungen“;
d) Aufgliederung des Unterabschnitts 4.9 „Regelungssysteme und Schutz-/Sicherheitskomponenten“;
e) Aufgliederung des Unterabschnitts 4.11 „Ventile“;
f) Aufgliederung des Unterabschnitts 4.12 „Drehende Teile“;
g) Aufgliederung des Unterabschnitts 4.15 „Versorgung“;
h) Aufgliederung des Unterabschnitts 4.16 „Installation und Wartung“;
i) Aufgliederung des Unterabschnitts 5.4 „Dichtigkeitsprüfungen“;
j) Aufgliederung des Unterabschnitts 5.5 „Festigkeitsprüfungen“;
k) Aufgliederung des Unterabschnitts 5.9 „Prüfung der Brenner-Betätigungscharakteristik“;
l) Aufgliederung des Unterabschnitts 5.10 „Automatische Regelung von Brennern und katalytischen Oxidationsreaktoren“;
m) Aufgliederung des Unterabschnitts 5.13 „Windprüfungen“;
n) Aufgliederung des Unterabschnitts 5.15 „Emissionen“;
o) Aufgliederung des Unterabschnitts 7.4 „Technische Dokumentation“.