DIN EN 50156-1 VDE 0116-1:2025-08
Elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen und zugehörige Einrichtungen
Teil 1: Bestimmungen für die Anwendungsplanung und Errichtung;
Deutsche Fassung EN 50156-1:2024
Art/Status:
Norm,
gültig
Ausgabedatum: 2025 -08
VDE-Artnr.: 0100860
Regelungsgegenstand dieser Europäischen Norm ist die Anwendungsplanung und die Errichtung von elektrischen Ausrüstungen, Regelkreisen und sicherheitsbezogenen Systemen für Feuerungsanlagen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, sowie für die dazugehörigen Einrichtungen. Sie legt Anforderungen fest, um die Betriebsbedingungen der Feuerungsanlagen einzuhalten, die Gefahren der Verbrennung zu verringern und die beheizten Systeme vor Schäden, z. B. durch Überhitzung, zu schützen. Diese Europäische Norm kann als Grundlage für die Anforderungen für elektrische Ausrüstungen von Feuerungsanlagen herangezogen werden, die nicht in ihren Anwendungsbereich fallen. Diese Norm legt besondere Anforderungen an das Management der funktionalen Sicherheit fest. Hochseeschiffe und Offshore-Anlagen unterliegen dem internationalen Seerecht und fallen dementsprechend nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm. Diese Anforderungen können auf solche Einrichtungen angewendet werden. Die Anforderungen in dieser Norm finden keine Anwendung auf elektrische Ausrüstungen für: – nicht elektrisch beheizte Geräte und Brennersteuerungen für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke; – Feuerungsanlagen, die Technologien zur direkten Umwandlung von Wärme in elektrische Energie verwenden; – Brennkammern von nicht stationären Triebwerken und Turbinen; – zentrale Ölversorgungsanlagen für Einzelheizgeräte; – Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe zu Heizzwecken für den Hausgebrauch mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 1 MW; – Feuerungsanlagen, die zum Aufheizen von Prozessflüssigkeiten und -gasen in chemischen Anlagen verwendet werden. Gegenüber DIN EN 50156-1 (VDE 0116-1):2016-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Harmonisierung der Definitionen mit der neuen Fassung der EN 61508; b) Überprüfung und Aktualisierung der normativen Verweisungen; c) wesentliche Änderungen in 4.1 und Abschnitt 10; d) EN 50156-3 wird nicht erarbeitet. Die in dieser Norm angesprochenen Feuerungsanlagen und und die elektrische Ausrüstung können z. B. Bestandteil von folgenden Anlagen sein: – Wasserheizsystemen; – Dampfkesselanlagen (Dampf- und Heißwassererzeuger) und Abhitzekesseln ANMERKUNG 1 Die Anforderungen dieser Norm gelten entsprechend für die elektrische Ausrüstung von elektrisch beheizten Dampfkesseln. ANMERKUNG 2 Hochseeschiffe und Offshore-Anlagen unterliegen dem internationalen Seerecht und fallen dementsprechend nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm. Diese Anforderungen können auf solche Einrichtungen angewendet werden. – Warmlufterzeugern; – Heißgaserzeugern; – Wärmetauschersystemen; – Brennkammern stationärer Turbinen; – Solange für Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung keine anderen Normen gelten, wird die Anwendung der Anforderungen dieser Norm empfohlen; Diese Norm kann auch als Referenz für die Anforderungen an die elektrische Ausrüstung von Thermoprozessanlagen herangezogen werden.
Gegenüber DIN EN 50156-1 (VDE 0116-1):2016-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Harmonisierung der Definitionen mit der neuen Fassung der EN 61508;
b) Überprüfung und Aktualisierung der normativen Verweisungen;
c) wesentliche Änderungen in 4.1 und Abschnitt 10;
d) EN 50156-3 wird nicht erarbeitet.
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