Cover DIN EN IEC 62990-2 VDE 0400-990-2:2023-09
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DIN EN IEC 62990-2 VDE 0400-990-2:2023-09

Arbeitsplatzatmosphäre

Teil 2: Gasmessgeräte – Auswahl, Installation, Einsatz und Wartung von Gasmessgeräten für toxische Gase und Dämpfe

(IEC 62990-2:2021); Deutsche Fassung EN IEC 62990-2:2021
Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2023 -09
VDE-Artnr.: 0400590

Dieses Dokument gibt eine Anleitung zu Auswahl, Installation, Einsatz und Wartung elektrischer Geräte für die Messung toxischer Gase und Dämpfe in der Arbeitsplatzatmosphäre. Der Hauptzweck derartiger Geräte ist es, durch Bereitstellung einer Konzentrationsanzeige für ein toxisches Gas oder einen toxischen Dampf und einer Warnung vor dessen Vorhandensein die Sicherheit von Personal und Gütern sicherzustellen.
Dieses Dokument ist dazu gedacht, die in IEC 62990-1 definierten Geräte abzudecken. Es kann aber auch nützliche Informationen für nicht von diesem Dokument abgedeckte Geräte bereitstellen.
Dieses Dokument ist anwendbar auf Geräte, deren Zweck es ist, eine Anzeige, einen Alarm oder ein anderes Ausgangssignal bereitzustellen, um vor der Anwesenheit eines toxischen Gases oder Dampfes in der Atmosphäre zu warnen und in einigen Fällen automatische oder manuelle Schutzmaßnahmen auszulösen. Es ist anwendbar auf Geräte, bei denen der Sensor automatisch ein elektrisches Signal erzeugt, wenn Gas vorhanden ist.
Anforderungen an das Betriebsverhalten von Gasmessgeräten für Arbeitsplatzatmosphären sind in der Normenreihe IEC 62990 festgelegt.
Dieses Dokument wurde speziell dafür geschrieben, um alle für einen erfolgreichen Gasmesseinsatz notwendigen Tätigkeiten von der Auswahl bis zur fortlaufenden Wartung abzudecken.
Es gibt keine Einschränkungen im Anwendungsbereich dieses Dokumentes.
Geräte zur Messung toxischer Gase können immer dann eingesetzt werden, wenn durch Ansammlung eines toxischen Gases oder Dampfes eine Lebensgefahr oder Gesundheitsbeeinträchtigung möglich wird. Solche Geräte können durch Messung des Vorhandenseins eines toxischen Gases oder Dampfes und Ausgabe geeigneter akustischer oder optischer Warnungen ein Hilfsmittel zur Verminderung der gefährlichen Exposition darstellen.