Cover DIN VDE V 0831-103 VDE V 0831-103:2020-09
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DIN VDE V 0831-103 VDE V 0831-103:2020-09

Elektrische Bahn-Signalanlagen

Teil 103: Ermittlung von Sicherheitsanforderungen an technische Funktionen in der Eisenbahnsignaltechnik

Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2020 -09
VDE-Artnr.: 0800686

Mit der Vornorm DIN VDE V 0831-103 (VDE V 0831-103) wurden die Anforderungen festgelegt, die semi-quantitative Verfahren zur Risikoanalyse technischer Funktionen in der Eisenbahnsignaltechnik erfüllen müssen, damit mittels deren Anwendung Sicherheitsanforderungen verlässlich abgeleitet werden können.
Diese Vornorm gibt Anleitung, wie mittels der semi-quantitativen Methode „Risk Score Matrix“ Sicherheitsanforderungen für Funktionen der Eisenbahnsignaltechnik abgeleitet werden, indem
- der Aufbau der Methode beschrieben wird,
- die notwendigen Parameter festgelegt werden,
- eine exemplarische Systemdefinition für generische Funktionen der Eisenbahnsignaltechnik durchgeführt wird,
- für diese Funktionen mittels der gewählten Methode exemplarisch Sicherheitsanforderungen - unter Berücksichtigung relevanter Rahmenbedingungen - abgeleitet werden,
- die Erfüllung der Anforderungen an die Konstruktion und Anwendung semi-quantitativer Methoden nach DIN V VDE V 0831 101 (VDE V 0831 101) nachgewiesen wird.
Der Anwendungsbereich dieser Vornorm umfasst sicherheitsrelevante elektrische, elektronische und programmierbare elektronische Systeme (E/E/PES einschließlich Teilsysteme und Einrichtungen) für elektrische Bahn-Signalanlagen für Eisenbahnsysteme im Geltungsbereich der RL (EU) 2016/798 [3], sofern sie nicht nach Artikel 2 Absatz 2 dieser Richtlinie aus deren Geltungsbereich ausgenommen werden können. Sie befasst sich nicht mit Security-Aspekten und nicht mit der Arbeitssicherheit des Personals.

Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN VDE V 0831-103 VDE V 0831-103:2014-11

Gegenüber DIN VDE V 0831-103 (VDE V 0831-103):2014-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Anpassung an die mit VO (EU) Nr. 2015/1136 eingeführten „harmonisierten Entwurfsziele“;
b) Wegfall des Begriffes Regionalstrecke; Ersatz in Anhang B durch Beispiele für Gefährdungsszenarien bei mittlerer zulässiger Geschwindigkeit;
c) Änderung der Risk Score Matrix (RSM) bezüglich der Sicherheitsanforderung bei Unfallklasse D;
d) Erweiterung und redaktionelle Überarbeitung von Tabelle 4;
e) Erweiterung von Tabellen 7 und 8 mit Zwischenstufen für die Häufigkeit;
f) Konkretisierung von Tabelle 9 durch Angabe von Werten statt Schlüsselworten für die Risikoreduktion;
g) bei Bezugnahme auf Tabelle 9 in den Beispielen im Anhang B: Nennung eines Faktors für die Risikoreduktion;
h) Überarbeitung des Beispiels B.4.1 bezüglich der Wirksamkeit von Barrieren;
i) Erweiterung des Beispiels B.6.2 um das Gefährdungsszenario „Fahrt in einen Bereich ohne Oberleitung“;
j) Erweiterung des Beispiels B.9.2 um die Bewertung von Barrieren;
k) erweiterte Begründung zur Kalibrierung der Methode RSM in Anhang C.

Dieses Dokument wird folgenden, in Fettschrift gekennzeichneten, Fachgebiet(en) zugeordnet:

93 INGENIEURBAU
93.020 Grundbau. Schachtarbeiten. Fundamente
93.080 Straßenbau
93.100 Streckenbau. Gleisbau
93.120 Flughafenbau
93.140 Wasserstraßenbau. Hafenbau. Deichbau

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